Die steuerrechtliche Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen soll schrittweise nachgelagert geschehen. Das heißt: Die Beiträge für den Aufbau einer Altersversorgung werden steuerlich freigestellt, darauf beruhende Alterseinkünfte entsprechend versteuert. Dies entspricht dem Gebot der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Außerdem stehen durch die Steuerfreistellung der Altersvorsorgeaufwendungen weitere Mittel für den Aufbau einer zusätzlichen Altersversorgung zur Verfügung.
Quelle: BMF , Materialien zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen.