Auch im Bereich der betrieblichen Altersversorgung soll es Änderungen geben. Es sind dies im Überblick:
Beiträge, die vom Arbeitgeber aufgrund einer nach dem 31.12.2004 erteilten Versorgungszusage geleistet werden, erhöht. Dieser Betrag ist nicht beitragsfrei in der Sozialversicherung .
Sind sich alle Beteiligten einig (alter Arbeitgeber, neuer Arbeitgeber, Arbeitnehmer), ist bei einem Betriebswechsel die Mitnahme der erworbenen Anwartschaften zusammen mit dem hierfür aufgebauten Betriebskapital problemlos möglich Um der Wirtschaft positive Impulse zu geben, hat das Kabinett beschlossen, die dritte Stufe der Steuerreform von dem Jahr 2005 auf das Jahr 2004 vorzuziehen. Die Bundesregierung geht davon aus, dass insbesondere der Mittelstand von dem Vorziehen der Steuerreform profitieren wird. Er soll um rund 10 Milliarden EUR entlastet werden, insgesamt soll die Entlastung bei 18 Milliarden liegen. Die Gegenfinanzierung soll durch den Abbau von Subventionen erfolgen und durch höhere Schulden finanziert werden.