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Das Alterseinkünftegesetz ab 1.1.2005
Einführung
Renteneinkünfte der Arbeitnehmer
Leibrenten
Bestandsrenten und Neuzugänge
Rentenbeiträge
Altersvorsorgeaufwendungen
Beamtenpensionen und Werkspensionen
Steuerprivileg für Kapitallebensversicherung
Betriebliche Altersversorgung
Einheitliche Tarife
Zusatzversorgung
Steuerliche Freistellung der Altersvorsorgeaufwendungen
Berechnungsbeispiele
Günstigerprüfung
Die Ermittlung des Rentenfreibetrags
Öffnungsklausel
Rentenbezugsmitteilungen zur Sicherstellung der Besteuerung
Änderungen bei der Kapitallebensversicherungen
Änderungen bei der "Riester-Rente"
Änderungen bei der betrieblichen Altersversorgung
In-Kraft-Treten
Übergang zur nachgelagerten Besteuerung

Leibrenten

Nachgelagert besteuert werden Leibrenten und andere Leistungen aus den gesetzlichen Rentenversicherungen, landwirtschaftlichen Alterskassen, berufsständischen Versorgungseinrichtungen und Leibrentenversicherungen, die eine monatliche, lebenslange Leibrente nicht vor dem 60. Lebensjahr vorsehen. Die Versorgungsansprüche dürfen nicht übertragbar, beleihbar, veräußerbar und kapitalisierbar sein. Es darf über den Anspruch auf Leibrente hinaus kein Anspruch auf Auszahlungen bestehen.

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