Änderungen bei der "Riester-Rente"
Im Bereich der privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge, der sog. "Riester-Rente", soll es Vereinfachungen für Anleger und Anbieter geben. Es sind dies im Überblick:
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Die steuerliche Förderung in Form der Zulage muss nicht mehr jährlich neu beantragt werden. Eine einmalige schriftliche Bevollmächtigung des Anbieters (z. B. bei Vertragsabschluss) genügt.
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Die ZfA ermittelt die beitragspflichtigen Einnahmen beim Rentenversicherungsträger selbst.
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Die elf Kriterien, die "Riester-Verträge" erfüllen müssen, werden auf fünf reduziert.
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Für staatlich geförderte Altersvorsorgeverträge, die nach dem 31.12.2005 abgeschlossen werden, werden künftig einheitliche Tarife für Männer und Frauen ("Unisex-Tarife") vorgeschrieben.
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Für eine bessere Vergleichbarkeit der Vorsorgeprodukte muss der Anbieter vor Vertragsabschluss die kalkulierte Gesamtrendite angeben.