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Das Alterseinkünftegesetz ab 1.1.2005
Einführung
Renteneinkünfte der Arbeitnehmer
Leibrenten
Bestandsrenten und Neuzugänge
Rentenbeiträge
Altersvorsorgeaufwendungen
Beamtenpensionen und Werkspensionen
Steuerprivileg für Kapitallebensversicherung
Betriebliche Altersversorgung
Einheitliche Tarife
Zusatzversorgung
Steuerliche Freistellung der Altersvorsorgeaufwendungen
Berechnungsbeispiele
Günstigerprüfung
Die Ermittlung des Rentenfreibetrags
Öffnungsklausel
Rentenbezugsmitteilungen zur Sicherstellung der Besteuerung
Änderungen bei der Kapitallebensversicherungen
Änderungen bei der "Riester-Rente"
Änderungen bei der betrieblichen Altersversorgung
In-Kraft-Treten
Übergang zur nachgelagerten Besteuerung

Änderungen bei der "Riester-Rente"

Im Bereich der privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge, der sog. "Riester-Rente", soll es Vereinfachungen für Anleger und Anbieter geben. Es sind dies im Überblick:

  • Die steuerliche Förderung in Form der Zulage muss nicht mehr jährlich neu beantragt werden. Eine einmalige schriftliche Bevollmächtigung des Anbieters (z. B. bei Vertragsabschluss) genügt.
  • Die ZfA ermittelt die beitragspflichtigen Einnahmen beim Rentenversicherungsträger selbst.
  • Die elf Kriterien, die "Riester-Verträge" erfüllen müssen, werden auf fünf reduziert.
  • Für staatlich geförderte Altersvorsorgeverträge, die nach dem 31.12.2005 abgeschlossen werden, werden künftig einheitliche Tarife für Männer und Frauen ("Unisex-Tarife") vorgeschrieben.
  • Für eine bessere Vergleichbarkeit der Vorsorgeprodukte muss der Anbieter vor Vertragsabschluss die kalkulierte Gesamtrendite angeben.
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