Für nach dem 31.12.2004 abgeschlossene Kapitallebensversicherungen wird das bisherige Steuerprivileg abgeschafft. Kapitalerträge werden künftig voll besteuert. Allerdings soll bei Verträgen, bei denen die Erträge nach Vollendung des 60. Lebensjahrs und nach Ablauf von zwölf Jahren seit Vertragsabschluss ausgezahlt werden, der Progressionseffekt gedämpft werden, indem der Kapitalertrag gefünftelt und - unter Berücksichtigung der übrigen Einkünfte - die darauf entfallende Steuer anschließend mit fünf multipliziert wird (sog. Fünftelungsregel).