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Das Alterseinkünftegesetz ab 1.1.2005
Einführung
Renteneinkünfte der Arbeitnehmer
Leibrenten
Bestandsrenten und Neuzugänge
Rentenbeiträge
Altersvorsorgeaufwendungen
Beamtenpensionen und Werkspensionen
Steuerprivileg für Kapitallebensversicherung
Betriebliche Altersversorgung
Einheitliche Tarife
Zusatzversorgung
Steuerliche Freistellung der Altersvorsorgeaufwendungen
Berechnungsbeispiele
Günstigerprüfung
Die Ermittlung des Rentenfreibetrags
Öffnungsklausel
Rentenbezugsmitteilungen zur Sicherstellung der Besteuerung
Änderungen bei der Kapitallebensversicherungen
Änderungen bei der "Riester-Rente"
Änderungen bei der betrieblichen Altersversorgung
In-Kraft-Treten
Übergang zur nachgelagerten Besteuerung

Rentenbezugsmitteilungen zur Sicherstellung der Besteuerung

Die Besteuerung der Leibrenten und der anderen Leistungen wird durch Rentenbezugsmitteilungen der Rentenversicherungsträger und der Versicherungsunternehmen an eine zentrale Stelle der Finanzverwaltung sichergestellt. Eingerichtet wird die zentrale Stelle dort, wo bereits entsprechende Aufgaben für die "Riester-Rente" wahrgenommen werden, also bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) der BfA.

Der Steuerpflichtige wird dadurch jedoch nicht von der Abgabe einer Einkommensteuererklärung entbunden.

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