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Das Alterseinkünftegesetz ab 1.1.2005
Einführung
Renteneinkünfte der Arbeitnehmer
Leibrenten
Bestandsrenten und Neuzugänge
Rentenbeiträge
Altersvorsorgeaufwendungen
Beamtenpensionen und Werkspensionen
Steuerprivileg für Kapitallebensversicherung
Betriebliche Altersversorgung
Einheitliche Tarife
Zusatzversorgung
Steuerliche Freistellung der Altersvorsorgeaufwendungen
Berechnungsbeispiele
Günstigerprüfung
Die Ermittlung des Rentenfreibetrags
Beispiel:
Öffnungsklausel
Rentenbezugsmitteilungen zur Sicherstellung der Besteuerung
Änderungen bei der Kapitallebensversicherungen
Änderungen bei der "Riester-Rente"
Änderungen bei der betrieblichen Altersversorgung
In-Kraft-Treten
Übergang zur nachgelagerten Besteuerung

Beispiel:

Betrag

Jahr 2005

Jahr 2006

Rente am 01.09.2005

1000 EUR

4000 EUR

-

Rente am 01.07.2006

1025 EUR

-

12.150 EUR

Für einen Rentenbeginn in 2005 beträgt der Besteuerungsanteil 50 %.

Folglich beträgt der steuerbare Teil der Rente:

2.000 EUR (50 % von 4.000 EUR)

6.075 EUR (50 % von 12.150 EUR)


Für die restliche Laufzeit der Rente wird ein "Rentenfreibetrag" von 6.075 EUR festgeschrieben.

Die Erhöhungen von Renten, die im Rahmen der gesetzlichen Rentenanpassungen erfolgen, sind von dem Jahr an, das dem Jahr der Festschreibung des Rentenfreibetrages folgt, voll steuerpflichtig:

Rentenbeginn 01.09.2005

Betrag mtl.

Jahr 2005

Jahr 2006

Jahr 2007

Rente am 01.09.2005

1000 EUR

4000 EUR

-

-

Rente am 01.07.2006

1025 EUR

-

12.150 EUR

-

Rente am 01.07.2007

1050 EUR

-

-

12.450 EUR

300 EUR entfallen in 2007 auf die gesetzliche Rentenanpassung.

Der steuerbare Teil der Rente beträgt 6.375 EUR und errechnet sich aus:

Bruttojahresbetrag 2007

12.450 EUR

abzügl. Rentenfreibetrag

6.075 EUR

Summe

6.375 EUR


Die Steuer wird nach den steuerpflichtigen Einkünften und dem individuellen Steuersatz bemessen. Für einen allein stehenden Rentner des Jahres 2005, dessen einzige Einkunftsart die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist, bleibt ein jährlicher Bruttobetrag von 18.893 EUR (1.574 EUR monatlich) steuerfrei

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