Für Renteneinkünfte und andere Leistungen
über einen Zeitraum von 35 Jahren der Übergang zur vollständigen nachgelagerten Besteuerung vorgesehen.
Die Reform führt dazu, daß die Beiträge der Arbeitnehmer zur gesetzlichen
Rentenversicherung
schrittweise steuerfrei gestellt werden; im Gegenzug werden die Renten stärker "nachgelagert" besteuert. Der steuerpflichtige Anteil steigt für die heutigen und die im kommenden Jahr hinzukommenden Rentner dauerhaft auf 50 Prozent. Für die Neurentner steigt der Steueranteil an, bis 2020 um 2 Prozentpunkte im Jahr danach um jährlich einen Prozentpunkt, so daß im Jahr 2040 die volle Besteuerung erreicht ist. Die Rentenbeiträge werden bis 2025 schrittweise steuerfrei gestellt.