Pflichtversicherung
Pflichtversicherung in der gesetzlichen
Kranken- und Rentenversicherung
ohne Rücksicht auf die Höhe des Lohnes.
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Voraussetzung:
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Beschäftigung in einer Werkstätte für behinderte Menschen oder Blindenwerkstatt oder Erhalt einer beruflichen Ausbildung in Einrichtungen (Berufsbildungswerken)
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Schwerbehindertenausweis
mit einem
GdB
von mindestens 50%