Behinderte Menschen brauchen auch in der Renten- und Krankenversicherung einen besonderen Schutz. Im folgenden werden die wesentlichsten Vergünstigungen und deren Abhängigkeiten vom Grad der Behinderung ( GdB ) dargestellt:
Pflichtversicherung in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung ohne Rücksicht auf die Höhe des Lohnes.