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Nachteilsausgleiche in der gesetzlichen Sozialversicherung
Pflichtversicherung

Nachteilsausgleiche in der gesetzlichen Sozialversicherung

Behinderte Menschen brauchen auch in der Renten- und Krankenversicherung einen besonderen Schutz. Im folgenden werden die wesentlichsten Vergünstigungen und deren Abhängigkeiten vom Grad der Behinderung ( GdB ) dargestellt:

Pflichtversicherung

Pflichtversicherung in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung ohne Rücksicht auf die Höhe des Lohnes.

  • Voraussetzung:
    • Beschäftigung in einer Werkstätte für behinderte Menschen oder Blindenwerkstatt oder Erhalt einer beruflichen Ausbildung in Einrichtungen (Berufsbildungswerken)
    • Schwerbehindertenausweis mit einem GdB von mindestens 50%
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