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Sonstige Erleichterungen

Begleitende Hilfe im Arbeitsleben

Bei auftretenden Schwierigkeiten im Arbeits- und Berufsleben kann durch das Integrationsamt Begleitende Hilfe im Arbeitsleben gem. SGB 9 § 102 gewährt werden .

z.B.

  • für technische Arbeitshilfen
  • zum Erreichen des Arbeitsplatzes
  • zur Gründung und Erhaltung einer selbständigen beruflichen Existenz
  • zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung
  • zur Teilnahme an Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fähigkeiten
  • Anspruch auf Übernahme der Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz
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