Begleitende Hilfe im Arbeitsleben
Bei auftretenden Schwierigkeiten im Arbeits- und Berufsleben kann durch das
Integrationsamt
Begleitende Hilfe im Arbeitsleben gem.
SGB 9 § 102 gewährt werden
.
z.B.
-
für technische Arbeitshilfen
-
zum Erreichen des Arbeitsplatzes
-
zur Gründung und Erhaltung einer selbständigen beruflichen Existenz
-
zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung
-
zur Teilnahme an Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fähigkeiten
-
Anspruch auf Übernahme der Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz