Kündigungsschutz nach SGB IX
Kündigungsschutz nach
SGB 9 §§ 85 ff.
-
Zustimmungsbedürftigkeit bei Änderung oder Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch das
Integrationsamt
gem.
SGB 9 § 85
.
-
Kündigungsfrist von mindestens vier Wochen. (
Kündigungsschutz
nach
SGB 9 § 86
)
-
Anspruch auf Wiedereinstellung bei fristloser Kündigung aus Anlass von Streik oder Aussperrung (
SGB 9 § 91 Abs. 6
)