Kfz-Finanzierungshilfen für Berufstätige
Finanzierungshilfen vom
Rehabilitationsträger
zur
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Beschaffung von geeignetem Kraftfahrzeug
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Beschaffung von behindertengerechter Zusatzausstattung
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Erlangung der Fahrerlaubnis
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Voraussetzung:
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zum Erreichen des Arbeitsplatzes auf die Kfz-Benutzung angewiesen
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Schwerbehindertenausweis
des Versorgungsamtes mit
GdB
mindestens 50% des
Landeswohlfahrtsverbandes