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Zusatzurlaub

Arbeiter und Angestellte eines Landes

3 Tage Zusatzurlaub für Arbeiter und Angestellte eines Landes nach MTArb § 49 Abs 4 .

Voraussetzung:

Alle Arbeitnehmer

Zusatzurlaub von einer Arbeitswoche für alle Arbeitnehmer nach SGB 9 § 125 .

Voraussetzung:

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