Ziel des Gesetzes war es, die Zahl arbeitsloser schwerbehinderter Menschen von Oktober 1999 bis Oktober 2002 um mindestens 25 Prozent zu senken. Um dieses Ziel zu erreichen, vereinbarten die an der Vorbereitung des Gesetzes Beteiligten am 4. Mai 2000, dass die Gesetzesinitiative wichtiger Bestandteil einer gemeinsamen Kampagne sein sollte.
Um eine Übersicht über entsprechende Aktivitäten zu gewinnen und sie gegebenenfalls zeitlich und inhaltlich aufeinander abzustimmen, richtete das bis zum Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Oktober 2002 zuständige Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung eine "Clearingstelle für besondere Aktivitäten zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen" ein. Die Clearingstelle sammelte Informationen über Veranstaltungen, Aktionstage, Qualifizierungsmaßnahmen und sonstige Aktivitäten, mit denen über die Möglichkeiten schwerbehinderter Menschen im Arbeitsleben informiert wurde. Sie erfasste dazu freiwillige Mitteilungen, die ihr beispielsweise von Veranstaltern zukamen, mit Hilfe eines einheitlichen Formblatts.
Auf diese Weise wurde ein breites und flächendeckendes Spektrum an den verschiedensten Informationen zusammengestellt. Interessierte konnten Kontakt mit zuständigen Stellen aufnehmen und sich gezielt über die Möglichkeiten zur Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben beraten lassen. Darüber hinaus wurde ein Informations- und Erfahrungsaustausch zur gezielten Platzierung schwerbehinderter Menschen am Arbeitsmarkt ermöglicht. Eine Übersicht über die von der Clearingstelle erfassten besonderen Aktivitäten ist der Anlage zu entnehmen. Einzelheiten zu den verschiedenen Aktivitäten enthält die Sammlung unter http://www.bmgs.bund.de/ (Themen-Schwerpunkte) Soziale Sicherung/Teilhabe behinderter Menschen.
Das Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter wurde unter dem Motto "50.000 Jobs für Schwerbehinderte" von einer breiten Öffentlichkeitskampagne begleitet, die vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung initiiert und koordiniert wurde. Sie verfolgte drei Ziele. Sie sollte
Die Kampagne sollte erreichen, dass Arbeitgeber bei der Suche nach neuen Mitarbeitern nicht länger die Frage "behindert oder nicht behindert" stellen, sondern die Frage "geeignet oder nicht geeignet".
An dieser gemeinsamen Kampagne waren neben dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung und dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen beteiligt:
Bundesweite Veranstaltungen wurden zum großen Teil vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung organisiert. Die Öffentlichkeitskampagne wurde mit Mitteln aus dem Haushalt des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung, aus dem Ausgleichsfonds, aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds sowie aus dem Haushalt der Bundesanstalt für Arbeit finanziert. Sie umfasste insbesondere die folgenden Bausteine:
Anzeigenkampagne:
Für die sechs Motive der Anzeigenkampagne, dargestellt durch unterschiedliche Kampagnenmodelle, wurde ein völlig neuer Kommunikationsansatz gewählt. Dieser unterschied sich deutlich von der bisherigen Art, sich dem Thema zu nähern. Nicht Mitleid und gesellschaftliche Solidarität mit behinderten Menschen wurde in den Vordergrund gestellt, sondern die Stärke, die ein Mensch trotz oder gerade wegen einer Behinderung haben kann. Dementsprechend wurde die Behinderung nicht versteckt, sondern ganz bewusst betont und sichtbar gemacht. Die persönliche Stärke des jeweiligen Kampagnenmodells wurde durch eine gezeichnete Figur im Hintergrund verbildlicht, die symbolisch die scheinbare Schwäche der Person kompensiert. Es wurden Anzeigen in überregionalen Tageszeitungen, in Publikumszeitschriften sowie in Fachpublikationen für den Mittelstand geschaltet. Begleitet wurde die Anzeigenkampagne von integrierten Werbemaßnahmen auf allen Ebenen.
Broschüren:
Es wurde eine Kampagnenbroschüre gegen Vorurteile erstellt, die die wesentlichen Gesetzesänderungen und deren Konsequenzen für schwerbehinderte Menschen und für Unternehmen aufführt. Eine weitere Broschüre für Geschäftsführer und Personalverantwortliche informiert konkret über die Vorteile, die Unternehmen durch die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen gewinnen können. In einer Referenzbroschüre werden anhand von fünf Beispielen erfolgreiche Prozesse der Integration schwerbehinderter Menschen in das Erwerbsleben dargestellt. Eine PowerPoint-Präsentation zu den gesetzlichen Regelungen und ihrer konkreten Umsetzung im Alltag wurde in Betrieben an Personalverantwortliche und Mitglieder der Vertretungen der Beschäftigten verteilt. Auf dem PC, als Dia, Overheadfolie oder ausgedruckt als Handout kam sie rund 3.000 Mal zum Einsatz.
Messen:
Die Informationen wurden auch auf Messen wie z.B. der REHACare in Düsseldorf und der Rehavision in Leipzig präsentiert. Veranstaltungen: Unter dem Motto "Neue Wege zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen" wurden Unternehmer und Personalverantwortliche im Jahr 2002 zu praxisnahen Informationsveranstaltungen mit intensivem Erfahrungs- und Informationsaustausch geladen. Dort konnten u.a. die Arbeitsund
Integrationsämter
sowie die Integrationsfachdienste ihre Dienstleistungen zur Beratung und Unterstützung insbesondere der Arbeitgeber vorstellen. Daneben leisteten prominente Persönlichkeiten wertvolle Überzeugungsarbeit. Immer dabei: ein Arbeitgeber in Begleitung eines behinderten Mitarbeiters oder einer Mitarbeiterin. Hier konnten Unternehmer, sonstige an betrieblichen Entscheidungsprozessen beteiligte Personen und Interessierte aus erster Hand erfahren, wie sich die Einstellung von engagierten Beschäftigten mit Schwerbehinderung in der Praxis gestaltet. Veranstaltungsorte waren die Deutsche Arbeitsschutzausstellung in Dortmund, das Hauptstadtstudio des Zweiten Deutschen Fernsehens in Berlin, die Schokoladenfabrik Halloren in Halle sowie der Finanzdienstleister MLP in Wiesloch.
Internet:
Auf der offiziellen Website (
http://www.jobs-fuer-schwerbehinderte.de/
) wurden Informationen u.a. mit Hinweisen auf wichtige Veranstaltungen zum Thema, relevanten Links und einem Online-Shop für Broschüren zur Verfügung gestellt. Außerdem wurden in einem Diskussionsforum Anregungen, Tipps, aber auch Kritik aufgrund bisheriger Erfahrungen Betroffener ausgetauscht. Ein umfangreiches Service-Angebot für Journalistinnen und Journalisten sorgte dafür, dass die Informationen auch der Presse zur Verfügung standen.
Einbeziehung aller Medien:
Die Öffentlichkeitskampagne arbeitete auf mehreren Ebenen: Die massenmedialen Angebote mit Anzeigen, Plakaten, Broschüren, Internet, Öffentlichkeitsarbeit in Fernsehen, Hörfunk und Printmedien erfüllten in erster Linie Informationszwecke und machten auf das Thema aufmerksam. Mehrere Fernsehsender, darunter Redaktionen wie das ZDF-Morgenmagazin, ZDFReporter, die Johannes B. Kerner-Show, Boulevard Bio, ARD-Morgenmagazin oder der WDR berichteten über die behinderten Kampagnenbotschafter und ihre Erfolge im Berufsleben. Allein durch das Fernsehen wurden rund 27 Millionen Menschen erreicht. Knapp 29 Millionen Menschen wurden über die Printmedien angesprochen. Dazu gehörten überregionale Zeitungen wie Die Zeit, Frankfurter Allgemeine, Süddeutsche Zeitung oder das Handelsblatt genauso wie zahlreiche Lokal- und Regionalredaktionen. Auch Frauen- und Lifestylemagazine wie etwa Glamour oder Journal für die Frau nahmen die Darstellung der Kampagnenmodelle zum Anlass, über die berufliche Integration schwerbehinderter Menschen zu berichten.
Telemarketing/Infohotline:
Parallel dazu wurden im Kampagnenverlauf immer mehr Unternehmen und Personalverantwortliche direkt angesprochen. In Regionen mit besonders hoher Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen wurden in einer ersten Staffel im Herbst 2000 und in zwei weiteren Staffeln im Frühjahr 2001 etwa 120.000 Arbeitgeber gezielt auf die neuen gesetzlichen Regelungen hingewiesen und in einem anschließenden Telefonmarketing konkret der Kontakt zum Arbeitsamt oder
Integrationsfachdienst
hergestellt, um gemeinsam die Beschäftigungsmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen zu prüfen. Auf diese Weise sind insgesamt 6.700 freie Stellen und 2.341 freie Ausbildungsplätze gemeldet worden.
Erfolgskontrolle: Im Sommer 2002 wurde untersucht, ob die Kampagne die Arbeitgeber angesprochen und erreicht hat. 256 Personalverantwortliche, die nach dem Zufallsprinzip ausgesucht wurden, sowie 49 Personen, die an der Telemarketing-Aktion des Bundesarbeitsministeriums teilgenommen hatten, wurden in persönlichen Interviews mit folgendem Ergebnis befragt:
Neben der Öffentlichkeitskampagne unterstützten das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung und anschließend das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung, auf das die Aufgaben übergegangen waren, intensiv die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen. Beide Ministerien waren durch ständigen Kontakt mit der Praxis bemüht, so viele Arbeitgeber und auch Arbeitsuchende wie möglich über das neue Recht und das gesetzliche Ziel zu informieren. Das geschah u.a. durch gezielte Anschreiben, persönliche Auftritte und Fachpublikationen.
Bereits im Herbst des Jahres 1999 startete die Bundesanstalt für Arbeit auf Initiative und in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung im Rahmen der gemeinsamen Kampagne "50.000 Jobs für Schwerbehinderte" das "Aktionsprogramm berufliche Integration Schwerbehinderter" (ABIS). Zu dessen Durchführung wurden die Arbeitsämter im April des Jahres 2000 verpflichtet. Die Verwaltungsausschüsse der Arbeitsämter wurden gebeten, das Aktionsprogramm zu erörtern und dafür zu werben, dass es von allen Seiten tatkräftig unterstützt wird.
Der Bundesanstalt für Arbeit kam in der Öffentlichkeitskampagne eine doppelte Aufgabe zu. Sie hatte erstens die monatliche Entwicklung der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen zu registrieren. Sie war zweitens gefordert, gemeinsam mit den anderen Beteiligten aktiv dazu beizutragen, dass das Kampagnenziel erreicht wurde.
ABIS als "geschäftspolitisches Ziel" der Bundesanstalt für Arbeit:
Der Vorstand der Bundesanstalt für Arbeit erklärte die Reduzierung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter mit dem "Aktionsprogramm berufliche Integration Schwerbehinderter" zum geschäftspolitischen Ziel für die nächsten Jahre. Die Bundesanstalt für Arbeit betonte, dass sie die fachliche Herausforderung zur Reduzierung der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen um mindestens 25 Prozent annehme und den gesetzlichen Auftrag engagiert umsetzen wolle. Mit Hilfe des "Aktionsprogramms" sollten dafür alle rechtlichen und sonstigen Möglichkeiten ausgeschöpft werden. Das Programm sollte helfen, die Solidarität der Öffentlichkeit für behinderte Menschen zu stärken, deren Leistungsfähigkeit hervorzuheben, Vorbehalte und Vorurteile ihnen gegenüber abzubauen und Arbeitgebern, die Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen bereitstellen, technische und finanzielle Unterstützung anzubieten.
Beschäftigungsbereitschaft der Arbeitgeber fördern:
Mit dem Aktionsprogramm wandte sich die Bundesanstalt für Arbeit an alle, die das gemeinsame Anliegen in der Öffentlichkeit unterstützen konnten. Insgesamt sollten die Bemühungen der Arbeitgeber zur Einstellung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen mit allen Möglichkeiten unterstützt werden. Dazu gehörte auch die Förderung der Ausbildungsbereitschaft der Arbeitgeber gegenüber schwerbehinderten Jugendlichen.
§ 81 Abs. 1 Satz 3 SGB IX verpflichtet die Arbeitsämter oder von ihnen beauftragte Integrationsfachdienste, den Arbeitgebern für die Prüfung, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit beim Arbeitsamt arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen besetzt werden können, geeignete schwerbehinderte Bewerber vorzuschlagen.
Qualifizierungsmaßnahmen (Förderung der beruflichen Weiterbildung - FbW): Zur Integration schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben haben die Arbeitsämter die berufliche Qualifizierung dieser Personengruppe deutlich verstärkt. Die Zahl der schwerbehinderten Menschen in Maßnahmen zur Förderung beruflicher Weiterbildung konnte von 5.461 (Gesamtteilnehmer 350.525) im Oktober 1999 auf 12.631 (Gesamtteilnehmer 342.132) im Oktober 2002 erhöht werden. Der Frauenanteil blieb im Vergleich zwischen Oktober 1999 und Oktober 2002 mit ca. 43 bzw. 42 Prozent an der Gesamtzahl in etwa konstant. Mit dem im Oktober 2002 erreichten Anteilswert von 3,7 Prozent konnten schwerbehinderte Menschen erstmals entsprechend ihrem Anteil an allen Arbeitslosen an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung teilnehmen.
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM); Strukturanpassungsmaßnahmen (SAM):
Die Regelung in
§ 71 Abs. 2 Satz 2 SGB IX
stellte sicher, dass die Zahl schwerbehinderter Menschen in ABM und SAM bei der Feststellung, ob die Zahl der arbeitslosen schwerbehinderten Menschen im Oktober 2002 um mindestens 25 Prozent niedriger ist als im Oktober 1999, nicht einbezogen werden. Dadurch sollte eine mögliche Beeinflussung des Ergebnisses verhindert werden. Unabhängig davon hat sich die Bundesanstalt für Arbeit mit großem Erfolg bemüht, im Vergleich mehr schwerbehinderte als nicht behinderte Menschen in ABM und SAM zu beschäftigen. Das machen die nachfolgenden Zahlen deutlich:
Die Zahl der nicht behinderten Teilnehmer und Teilnehmerinnen in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen betrug im Oktober 1999 203.950 und ging bis Oktober 2002 auf 134.452 zurück. Das entspricht einem Rückgang von rund 34 Prozent. Dagegen ist die Zahl der in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen beschäftigten schwerbehinderten Menschen von 9.810 im Oktober 1999 auf 10.288 im Oktober 2002 gestiegen. Das entspricht einer Steigerung des Anteils schwerbehinderter Menschen in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen von rund 5 Prozent. Der Anteil von Teilnehmerinnen insgesamt an Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen betrug im Oktober 1999 rund 51 Prozent. Er ging zurück auf rund 45 Prozent im Oktober 2002. Der Anteil der teilnehmenden schwerbehinderten Frauen blieb von Oktober 1999 bis Oktober 2002 mit ca. 40 Prozent konstant.
Die Zahl der nicht behinderten Teilnehmer und Teilnehmerinnen in Strukturanpassungsmaßnahmen betrug im Oktober 1999 175.751 und ging bis Oktober 2002 auf 67.281 zurück. Das entspricht einem Rückgang von rund 62 Prozent. Dagegen ist die Zahl der in Strukturanpassungsmaßnahmen beschäftigten schwerbehinderten Menschen von 1.866 im Oktober 1999 auf 1.557 im Oktober 2002 zurückgegangen. Das entspricht einem Rückgang von rund 17 Prozent. Der Anteil von Teilnehmerinnen insgesamt in Strukturanpassungsmaßnahmen betrug im Oktober 1999 rund 47 Prozent. Er ging zurück auf rund 44 Prozent im Oktober 2002. Der Anteil der teilnehmenden schwerbehinderten Frauen blieb dagegen von Oktober 1999 mit rund 37 Prozent bis Oktober 2002 mit rund 36 Prozent nahezu konstant.
Beteiligung Dritter bei der Arbeitsvermittlung:
Ein wesentlicher Schwerpunkt von ABIS war die Beteiligung Dritter (
Integrationsfachdienste
, Bildungsträger, private Arbeitsvermittler) bei der Arbeitsvermittlung schwerbehinderter Menschen und bei der Beratung für Arbeitgeber.
Auch die Zusammenarbeit der Arbeitsämter mit den Integrationsämtern wurde intensiviert. Die Bundesanstalt für Arbeit setzte sich als Ziel, dabei zu helfen, dass Integrationsprojekte schwerbehinderte Menschen beschäftigen und qualifizieren, um sie beruflich wieder einzugliedern. Das sollte durch Beratung und Zahlung von Lohnkostenzuschüssen (Eingliederungszuschüsse) in diesen Unternehmen geschehen.
Integrationsfachdienste:
Eine wichtige Rolle bei den Aktivitäten der Bundesanstalt für Arbeit zur beruflichen Integration arbeitsloser schwerbehinderter Menschen haben die gesetzlich eingeführten Integrationsfachdienste gespielt. Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung nach
§ 111 Abs. 5 SGB IX
hat die
Bundesanstalt für Arbeit
in Abstimmung mit den Integrationsämtern den Aufbau eines flächendeckenden Netzes von Integrationsfachdiensten realisiert.
Personalverstärkung:
Zur Durchführung des Aktionsprogramms traf die Bundesanstalt für Arbeit personelle und organisatorische Maßnahmen. Durch interne Umschichtungen wurde das Personal in den hierfür zuständigen Organisationseinheiten (zunächst vorübergehend) um insgesamt 270 Kräfte verstärkt. Mit 90 dieser Kräfte sollte der Aufbau der Integrationsfachdienste unterstützt werden. In allen Dienststellen - den Hauptämtern und den größeren Geschäftsstellen - wurde die Vermittlung behinderter und schwerbehinderter Menschen entsprechend dem gesetzlichen Auftrag in die Hände speziell ausgebildeter Vermittlerinnen und Vermittler gelegt. Auch in den kleinen Geschäftsstellen wurde sichergestellt, dass zumindest ein Vermittler oder eine Vermittlerin sich schwerpunktmäßig um die Vermittlung schwerbehinderter Menschen kümmert. Als Ergebnis dieser besonderen Anstrengungen konnten die Vermittlungszahlen von 1999 bis zum Oktober 2002 erheblich gesteigert werden. Die Personalverstärkung war eine wesentliche Voraussetzung für den im Rahmen der Kampagne erzielten Erfolg. So konnten folgende die durchschnittlichen monatlichen Vermittlungszahlen erreicht werden:
|
1999 |
3.476 |
|
2000 |
4.301 |
|
2001 |
4.400 |
|
2002 (bis Okt.) |
3.590 |
Eine weitere Aufgabe der Bundesanstalt für Arbeit ist die Durchführung befristeter, überregionaler und regionaler Arbeitsmarktprogramme zum Abbau der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen, besonderer Gruppen schwerbehinderter Menschen, insbesondere schwerbehinderter Frauen, sowie zur Förderung des Ausbildungsplatzangebotes für schwerbehinderte Menschen ( § 104 Abs. 3 SGB IX ). Dazu hat sie mit den Ländern unter Zuweisung der entsprechenden Mittel Verwaltungsvereinbarungen gemäß § 370 Abs. 3 Satz 1 SGB III geschlossen. Die Sonderprogramme der Länder sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt.
|
Land |
Laufzeit |
Volumen
|
Förderungsfähiger
|
Förderungsf.
|
Höhe der Leistungen |
Dauer der Leistung |
zuständige Stelle |
|
Baden-
|
01.01.1992 -
|
59,8 Mio. |
Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte schwerbehinderte Menschen mit Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg,
|
Arbeitgeber, deren Betriebssitz/ Dienststelle im Land Baden-Württemberg liegt |
Aufstockung des Förderhöchstbetrages der Leistungen der BA nach dem SGB III oder anderer Leistungsträger um 10, in Ausnahmefällen um 20 Prozentpunkte. Eine Förderung der BA, die nicht den Förderhöchstsatz, aber mindestens 50 Prozent erreicht, kann um 10 Prozent aufgestockt werden. Bei befristeten Arbeitsverhältnissen können für Beschäftigungszeiten, die nach den Durchführungsanweisungen der BA nicht gefördert werden können, sich jedoch unmittelbar an geförderte Zeiträume anschließen, Zuschüsse gewährt werden; die Höhe der Förderung muss mindestens 10 Prozentpunkte unter der jeweiligen Förderung des Arbeitsamtes nach dem SGB III liegen; dabei darf die Förderdauer nach diesem Programm die der Arbeitsverwaltung nicht übersteigen. Probearbeitsverhältnisse im Anschluss an eine mindestens 2 Monate dauernde Probebeschäftigung ( § 238 SGB III ) können in Höhe von bis zu 100 Prozent des Arbeitsentgeltes für die Dauer von längstens vier Monaten gefördert werden . |
Bis zu zwei Jahre |
Sozialministerium Baden-Württemberg |
|
Bayern |
1995 - 1997 (Bindungen bis 1999); keine Fortführung des Programms wegen Änderung ( SGB III z. 01.01.1998; 100 Prozent Fördermöglichkeit durch Arbeitsverwaltung) |
Insgesamt 12 Mio. DM |
Bei einem bayerischen Arbeitsamt arbeitslos gemeldete Schwerbehinderte, die Voraussetzungen für ABM-Förderung erfüllen |
Bayerische ABM-Maßnahmeträger |
Anteilige Aufstockung der ABM-Grundförderung von 75 Prozent bis zu 100 Prozent des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts |
1-2 Jahre |
Sozialministerium Bayern |
|
Berlin |
kein Programm |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
|
Brandenburg |
01.07.2003 - 31.12.2003 in konkreter Vorbereitung |
2,5 Mio. |
Förderungsbedürftige ältere schwerbehinderte Menschen mit Wohnsitz im Land Brandenburg |
Klein- und Mittelbetriebe mit Betriebssitz im Land Brandenburg |
Ergänzung der Grundleistung um 30 Prozent, Einmalzahlung bei Übernahme in Dauerarbeitsverhältnis in Höhe von 3.500 |
8 - 12 Monate |
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen Brandenburg |
|
Bremen |
01.01.2001 - 31.12.2002 01.01.2003 - 31.12.2003 |
1,278 Mio. 1,2 Mio. |
Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte behinderte Menschen mit Hauptwohnsitz im Land Bremen, die ohne diese Leistung voraussichtlich nicht in den Arbeitsmarkt zu integrieren sind ( § 104 (3) SGB IX i. V. mit § 16 SchwbAV ) |
Arbeitgeber, deren Betriebssitz/ Dienststelle im Land Bremen oder Niedersachsen liegt |
Arbeitsentgeltzuschuss bis zu 100 Prozent + einer Pauschale von 20 Prozent für die AG-Anteile zur Sozialversicherung, längstens für die Dauer von 6 Monaten |
Befristete Beschäftigungsverhältnisse bis zur Dauer von 6 Monaten |
Freie Hansestadt Bremen Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales |
|
Hamburg |
kein Programm |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
|
Hessen |
01.01.2002 - 31.12.2004 |
16,5 Mio. |
Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen mit Hauptwohnsitz in Hessen, die
|
Arbeitgeber, deren Betriebssitz/Dienststelle im Land Hessen liegt |
Arbeitsentgeltzuschuss bis zu 100 Prozent des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts |
Bis zu 36 Monate, nach Vollendung des 50. Lebensjahres bis zu 60 Monate, nach Vollendung des 55. Lebensjahres bis zu 96 Monate |
Hessisches Sozialministerium |
|
Mecklenburg Vorpommern |
kein Programm |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
|
Niedersachsen |
01.01.2001 - 31.12.2002
|
7,7 Mio. 8 Mio. |
Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte behinderte Menschen mit Hauptwohnsitz im Land Niedersachsen, die ohne diese Leistung voraussichtlich nicht in den Arbeitsmarkt zu integrieren sind (
§ 104 (3) SGB IX i.V
. mit
§ 16 SchwbAV
) Schwerbehinderte Menschen
§ 104 Abs. 1 Nr. 3 Buchstaben a) - d) SGB IX
i.V. mit
§ 109 Abs. 2 u. 3 SGB IX
- schwerbehinderte Jugendliche unter 25 Jahren
|
Arbeitgeber, deren Betriebssitz/ Dienststelle im Land Niedersachsen oder Bremen liegt Arbeitgeber, deren Betriebssitz/Dienststelle in Niedersachsen oder im Land Bremen liegt |
Arbeitsentgeltzuschuss bis zu 100 Prozent + einer Pauschale von 20 Prozent für die AG- Anteile zur Sozialversicherung, längstens für die Dauer von 6 Monaten |
Befristetes Beschäftigungsverhältnis bis zur Dauer von 6 Monaten |
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Frauen, Familie u. Gesundheit |
|
Nordrhein-Westfalen |
01.01.2000 - 30.06.2003
|
ca. 45 Mio. |
- |
Arbeitgeber, die beruflich besonders betroffene schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen auf einem Arbeits- oder Ausbildungsplatz einstellen und mindestens 6 Monate beschäftigen; Träger von ABM;Maßnahmen/ Projekte der freien Förderung; Verlängerung der Probebeschäftigung nach § 238 SGB III um bis zu 2 Monate. |
Grundförderung pro eingestelltem und beschäftigtem schwerbehinderten Menschen / gleichgestellten Menschen 6140 ; unter bestimmten Voraussetzungen Aufstockungsbeträge von jeweils 2.050 möglich |
maximal 3 Jahre |
Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe; Ministerium für Arbeit, Soziales, Qualifikation und Technologie des Landes NRW |
|
Rheinland-Pfalz |
ab 01.01.2002 unbefristet |
nach Bedarf, Bewilligungsrahmen ab 2002 ca. 3 Mio. |
Besonders betroffene schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte behinderte Menschen bei Vorliegen der Voraussetzungen nach § 104 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX mit Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz |
Arbeitgeber mit Betriebssitz / Dienststelle in Rheinland-Pfalz, unabhängig von der Erfüllung der Beschäftigungspflicht, für eine unbefristete oder befristete Voll- oder Teilzeitbeschäftigung auf einem Arbeitsplatz i.S . § 73 Abs. 1 oder § 75 Abs. 2 S. 2 SGB IX |
Aufstockung des AZ-/ EGZ-SB um bis zu 30 Prozent bei Truppenabbau um 20 Prozent; bei befristeten Beschäftigungsverhältnissen Weitergewährung für die Nachbeschäftigungszeit; einmalige Integrationsprämie bei Einstellung älterer schwerbehinderter Menschen (ab 55 Lj.) und bei Übernahme aus einem befristeten Arbeitsverhältnis |
Max. 36 Monate; 6 Mon. bei befristetem Beschäftigungsverhältnis (ggf. Anrechnung); Nachbeschäftigungspflicht von 1 Jahr |
Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit |
|
Saarland |
01.08.1994 - 31.12.2003 |
7,2 Mio. |
Besonders betroffene schwerbehinderte Menschen mit Hauptwohnsitz im Saarland,
|
Arbeitgeber mit Betriebssitz/ Dienststelle im Saarland |
Bis zu 100 Prozent bei Übernahme eines schwerbehinderten Menschen aus einer Werkstatt für behinderte Menschen und bei Ausbildungsverhältnissen; monatliche Pauschale 1040/780 je nach Erfüllung der Beschäftigungspflicht, max. 100 Prozent der Bruttovergütung; Nachrangigkeit gegenüber § 222a und § 235a SGB III ; - für Arbeitstrainingsmaßnahmen psychisch behinderter Menschen 100 Prozent des vereinbarten Entgelts, bei bis zu 30 Wochenstunden beschäftigten Teilnehmern max. 52 pro Stunde, bei mehr als 30 Wochenstunden beschäftigten Teilnehmern max. 65 |
Unbefristete Arbeitsverhältnisse bis zu 36 Monate, befristete Arbeitsverhältnisse für die Dauer der Befristung, Ausbildung für die Dauer der Ausbildung, Arbeitstrainingsmaßnahmen max. 2 Jahre |
Ministerium für Frauen, Arbeit, Gesundheit und Soziales |
|
Sachsen |
01.01.2001 - 31.12.2004 |
10 Mio. |
Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen, die arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind und bei einem Arbeitsamt in Sachsen arbeitslos bzw. arbeit- suchend gemeldet sind |
Arbeitgeber mit Betriebssitz, Niederlassung oder Dienststelle in Sachsen, die einen Arbeitnehmer des förderungsfähigen Personenkreises auf einem Arbeitsplatz i.S. der §§ 73 Abs. 1 und 102 Abs. 2 SGB IX unbefristet einstellen |
- einmalige Pauschale i.H.v. 1.500 , ergänzende Pauschale i. H. v. 1.000 Zuschüsse zum berücks. Fähigen Arbeitsentgelt - maximal 50 Prozent im Fall des § 223 Abs. 1 Nr. 2 SGB III - maximal 20 Prozent wenn Einstellung verbindlich zugesagt ist, diese aber wegen vorgeschalteter Bildungsmaßnahme erst später erfolgt - in begrenztem Umfang Förderung berufsbegleitender Weiterbildung |
maximal 1 Jahr |
Sächsisches Staatsministerium für Soziales (Antragsbearbeitung und Auszahlung durch die Arbeitsämter) |
|
Sachsen-Anhalt |
01.04.1999 - 31.03.2006 |
11,135 Mio. |
Schwerbehinderte Menschen (ihnen gleichgestellte behinderte Menschen in Ausnahmefällen) ab dem 50. Lebensjahr und alleinerziehende Frauen und Männer, die zum Personenkreis des § 104 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a-d SGB IX gehören |
Arbeitgeber, deren Betriebssitz/ Dienststelle im Land Sachsen-Anhalt liegt, für die unbefristete Einstellung |
Arbeitgeber ohne bzw. mit erfüllter Beschäftigungspflicht Aufstockung auf bis zu 100 Prozent, Arbeitgeber im Rahmen der Erfüllung der Beschäftigungspflicht bis zu 90 Prozent im 1. Förderjahr, Degression pro Jahr 10 Prozent |
max. 3 Jahre, für schwerbehinderte Menschen > 55. Lebensjahr max. 5 Jahre |
Ministerium für Gesundheit und Soziales Magdeburg |
|
Schleswig-Holstein |
01.01.2000 - 31.12.2006 |
bis zu 18,8 Mio. |
Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte schwerbehinderte Menschen, die - wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung im Arbeits- und Berufsleben besonders betroffen sind - die das 50. Lebensjahr vollendet haben - unmittelbar vor Einstellung länger als 12 Monate arbeitslos waren - teilzeitbeschäftigt sind und wegen Art und Schwere ihrer Behinderung nur kürzer als betriebsüblich beschäftigt werden können - behinderte und von Behinderung bedrohte Frauen aufgrund ihrer besonderen Bedürfnisse |
Arbeitgeber, deren Betriebssitz / Dienststelle in Schleswig-Holstein liegt |
Bis zu 30 Prozent des tariflichen / ortsüblichen Arbeitsentgelts |
In der Regel bis zu 3 Jahre, für 50 bis unter 55jährige bis zu 5 Jahre, bei Vollendung des 55. Lebensjahres bis zu 8 Jahre. Für die Dauer der Ausbildung. Bei Übernahme in ein Arbeitsverhältnis im Anschluss an eine Ausbildung für ein Jahr, sofern während der Ausbildung Zuwendungen erbracht wurden. Bei anderen Maßnahmen zur beruflichen Bildung für deren Dauer |
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz |
|
Thüringen |
01.01.2000 - 31.12.2003 |
16,203 Mio. |
Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte behinderte Menschen, die zum Personenkreis des § 104 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a-d SGB IX gehören |
Arbeitgeber, deren Betriebssitz/Dienststelle im Land Thüringen liegt, für die unbefristete Einstellung |
Festbetragsförderung in Höhe von max. 7.670 |
Zuschuss wird zusätzlich und nur für die Dauer der vergleichbaren Leistung erbracht |
Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit Erfurt |
Daneben gibt es in den Ländern auch andere Schwerpunkte in der Förderung der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen, z.B. zur Förderung von Integrationsprojekten.
Um das Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter in gemeinsamer sozialer Verantwortung umzusetzen, wurden von allen Beteiligten Materialien in Form von Broschüren, Schulungsmodulen etc. zur Verfügung gestellt. Die einheitliche Verwendung von Slogan und Werbematerialien sollte die Aktivitäten der Beteiligten auch optisch in die einheitliche Öffentlichkeitsarbeit einbinden und die Informationsvermittlung intensivieren. Es erschienen Auftaktanzeigen in Publikumszeitschriften, der überregionalen Tagespresse, der Wirtschaftspresse und in den Publikationen der Organisationen der behinderten Menschen, in denen auf die gesetzlichen Neuerungen und Verbesserungen aufmerksam gemacht wurde.
Stellvertretend für viele Aktivitäten verschiedenster Verbände und Organisationen, die in ihrer Gesamtheit erheblich zum Erfolg der Kampagne beigetragen haben, wird nur beispielhaft auf einige Aktivitäten hingewiesen (s. auch Auflistung in der Anlage):
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA):
Zentralverband des deutschen Handwerks (ZdH):
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB):
Deutsche Angestellten Gewerkschaft (DAG):
Industriegewerkschaft Metall (IG Metall):
Sozialverband VdK Deutschland:
Sozialverband Deutschland e.V.:
Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG):
Arbeitskreis der Schwerbehindertenvertretungen der Deutschen Automobilindustrie:
Ähnliche Aktionen und Aktivitäten vielfältiger Art, z.T. auch gemeinsam mit Arbeitgebern, wurden von der
Weiter unterstützt, z.T. mit eigenen Veranstaltungen, wurde die Kampagne von
Die Initiative "Unternehmensforum" hat ihre Geschäftsstelle bei RE-INTEGRA in Mainz. RE-INTEGRA ist eine Informations- und Beratungsstelle zur Integration von schwerbehinderten Menschen. Geschäftsführender Gesellschafter ist die Landesvereinigung Unternehmer Verbände Rheinland-Pfalz (LVU). Das "Unternehmensforum" ist eine bundesweite Initiative von Unternehmen, die das Ziel verfolgt, die Zugänge zu Produkten, Dienstleistungen und Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen aktiv und flexibel zu gestalten.
Die beteiligten Unternehmen gehen davon aus, dass eine konsequente Unternehmenspolitik für behinderte Menschen sowohl wirtschaftlich und unternehmenspolitisch sinnvoll ist als auch die soziale Dimension von Unternehmen berücksichtigt. Unternehmerisches Handeln und Unternehmenspolitik funktionieren durch ökonomische Zielsetzungen und berücksichtigen dabei auch die Interessen der - (schwer-)behinderten - Kunden und Kundinnen sowie Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen. Die Einstellung und Beschäftigung sowie der optimale Einsatz qualifizierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist für die wirtschaftliche Effizienz von Unternehmen unerlässlich.
Viele Unternehmen haben zu den genannten Themenfeldern bereits bemerkenswerte Anstrengungen unternommen, doch gab es bisher keinen bundesweiten Austausch von "best practice". Im "Unternehmensforum" geht es darum, die Interessen von Unternehmen, (schwer-) behinderten Kunden und Kundinnen sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aufeinander abzustimmen. Ein fortlaufender "Wettstreit" erfolgreicher Beispiele für die Erschließung neuer Kundenpotentiale und der innovativen Personalentwicklung soll immer wieder neue Impulse und Akzente setzen. Schulungen, die die Situationen und Bedarfe behinderter Menschen als Kunden und Kundinnen sowie als Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen aufgreifen, können wichtige Voraussetzungen sein, um den Zugang zu Produkten, Dienstleistungen und Arbeitsplätzen zu erleichtern.
Das "Unternehmensforum" organisiert und koordiniert bundesweit den fachlichen Austausch zwischen Unternehmen, so dass vorhandene Potenziale gezielter genutzt werden können. Das "Unternehmensforum" bereitet Modelle erfolgreicher unternehmerischer Praxis zur (fach-) öffentlichen Präsentation auf und fördert damit die Darstellung beispielhafter Aktivitäten von Unternehmen im Umgang mit (schwer-) behinderten Kunden und Kundinnen sowie Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen.
Unter dem Stichwort "Diversity Management" wird bereits seit längerem diskutiert, dass durch die Vielfalt der sich ergänzenden Kompetenzen einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Effizienz und Produktivität eines Unternehmens verbessert werden kann. Der Fokus wird somit im positiven Sinne auf die Unterschiede der Beschäftigten gelegt und als ein Schlüssel zum wirtschaftlichen Erfolg betrachtet. Oftmals tragen Menschen mit Behinderungen aufgrund ihrer Fähigkeit, Probleme zu lösen, zu übertragbaren Lösungen im beruflichen Alltag bei.
In dem "Unternehmensforum" sind bislang folgende Unternehmen vertreten: Deutsche Bahn, Deutsche Bank AG, Fraport AG (Flughafen Frankfurt/Main), Kraftwerke Main-Wiesbaden AG, Lintec IT AG, Lufthansa AG, Mainova AG, Schott Glas, Verlagsgruppe Rhein-Main und das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF). Das "Unternehmensforum" wird weitere Unternehmen ansprechen und damit die Ausweitung und Verbreitung des Konzeptes vorantreiben.
Die Initiative "Unternehmensforum" wird von der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA) nachdrücklich unterstützt. Der Beirat für die Teilhabe behinderter Menschen beim Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung unterstützt dies finanziell. Weitere Informationen sind unter http://www.unternehmensforum.org/ erhältlich.
Wie das Beispiel der zur METRO Group gehörenden real,-SB-Warenhaus GmbH zeigt kann sich auch ein einzelnes Unternehmen in vorbildlicher Weise für die Integration schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einsetzen. Dieser Einzelhändler mit bundesweit rund 250 SB-Warenhäusern mit jeweils zwischen 80 und 350 Beschäftigten hatte sich zum Ziel gesetzt, die Quote der schwerbehinderten Beschäftigten in seinen Filialen zu erhöhen.
Gemeinsam mit dem Sozialverband VdK erarbeiteten die Unternehmensleitung, die Gesamtschwerbehindertenvertretung und der Gesamtbetriebsrat ein Konzept zur dauerhaften Beschäftigung schwerbehinderter Menschen. Zunächst wurde mit der Integrationsvereinbarung, die zwischen Gesamtschwerbehindertenvertretung, Gesamtbetriebsrat und Arbeitgeber abgeschlossen wurde, der Rahmen für die Umsetzung des neuen Rechts geschaffen. Ziele dieser Integrationsvereinbarung sind
Ein wesentlicher Baustein für die Umsetzung dieser Vereinbarung war das Unternehmensprojekt "Integration und Förderung behinderter Menschen", das sich die Erhöhung der Beschäftigungsquote zum Ziel gesetzt hat. Um die Nachhaltigkeit zu gewährleisten, wurde im Anschluss von dem Arbeitgeberbeauftragten für die Angelegenheiten schwerbehinderter Menschen ein permanenter "Koordinationskreis zur Integration schwerbehinderter Menschen" einberufen. Im Rahmen dieses Konzepts wurden für die Schwerbehindertenvertretungen gemeinsame Schulungen zum SGB IX , für Betriebsräte mehrtägige Seminare und für die Leitung der real, -SBWarenhäuser Tagesveranstaltungen durchgeführt. Angeboten wurden diese Veranstaltungen vom Sozialverband VdK in Zusammenarbeit mit dem Integrationsamt beim Landschaftsverband Rheinland in Köln und der Bundesanstalt für Arbeit. Durch diese zielgerichteten Aktivitäten ist es real,- gelungen, die Quote der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen von 1999 bis heute auf 4,11 Prozent zu verdoppeln. Der Erfolg des Unternehmens bei der Integration behinderter Menschen beruht auf dem Engagement der Geschäftsführung, der Gesamtschwerbehindertenvertretung und des Gesamtbetriebsrats. Die Aktivitäten werden im Rahmen des Europäischen Jahres der Menschen mit Behinderungen 2003 fortgesetzt.