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Bericht der Bundesregierung nach § 160 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) über die Beschäftigungssituation schwerbehinderter Menschen
1. Umsetzung des Gesetzes zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter
2. Daten zur Beschäftigungssituation Oktober 1999 bis Oktober 2002
3. Wirkungen der neuen gesetzlichen Instrumente
4. Beschäftigungssituation schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Dienst des Bundes
5. Entwicklung der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen von November 2002 bis April 2003
6. Bewertung der Wirkungen der Instrumente
6.1 Neugestaltung des Systems von Beschäftigungspflicht und Ausgleichsabgabe
6.2. Handlungsfelder und Maßnahmen
6.2.1 Ausbildungsbereitschaft erhöhen
6.2.2 Beschäftigungsbereitschaft erhöhen - Beschäftigungshindernisse und Bürokratie abbauen
6.2.3 Arbeitsvermittlung verbessern - Übergang in Arbeit beschleunigen - Eingliederungsmanagement
6.2.4 Beschäftigung durchsetzen und sichern, Beteiligungsrechte der Schwerbehindertenvertretungen stärken
6.2.5 Weiterer Ausbau der beschäftigungsfördernden Instrumente
6.2.6 Wirksamkeit und Zielgenauigkeit des Mitteleinsatzes verbessern
6.2.7 Übergang aus Werkstätten verstärken
6.2.8 Erforderliche Neuregelungen gemeinsam umsetzen
7. Neuverteilung der Ausgleichsabgabe zwischen Bund und Ländern

6.2.2 Beschäftigungsbereitschaft erhöhen - Beschäftigungshindernisse und Bürokratie abbauen

Bei Betrieben mit Arbeitsplätzen, auf denen eine Beschäftigung schwerbehinderter Menschen durch rechtliche oder behördliche Anordnung ausgeschlossen ist, kann der mit der Staffelung der Ausgleichsabgabe verbundene Beschäftigungsanreiz umso weniger wirken, je mehr derartige Arbeitsplätze vorhanden sind. Es sollte deshalb geprüft werden, wie zusätzliche finanzielle Belastungen aus der Staffelung der Ausgleichsabgabe vermieden werden können, die aus der Berücksichtigung von solchen Arbeitsplätzen bei der Beschäftigungspflicht resultieren.

Um den Abbau von Bürokratie voranzutreiben, sollte geprüft werden, ob die Durchführung des Anzeigeverfahrens, und damit die jährlich vorzunehmende Prüfung der Erfüllung der Beschäftigungspflicht, an die Integrationsämter übertragen werden kann, die auch für die Erhebung der Ausgleichsabgabe zuständig sind. Damit ließe sich auch der bei Rechtsstreitigkeiten zu beschreitende Rechtsweg vereinheitlichen und damit das Verfahren vereinfachen.

In Bezug auf den Zusatzurlaub sollte geprüft werden, mit welchen Regelungen dessen Akzeptanz bei den Arbeitgebern verbessert werden kann.

Zu prüfen sind ferner allgemeine Möglichkeiten zur Vereinfachung und Beschleunigung der Verwaltungsverfahren der mit den Aufgaben nach dem Schwerbehindertenrecht befassten Behörden sowie Möglichkeiten zur Vereinheitlichung von Rechtswegen und gerichtlichen Verfahren.

Mit dem Sonderprogramm des Bundes "Arbeit für Langzeitarbeitslose" beabsichtigt die Bundesregierung für 100.000 Arbeitslose ab 25 Jahren die Chancen zur Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu verbessern sowie der Zugang insbesondere zu kommunalen Beschäftigungsangeboten zu fördern. Auch schwerbehinderte Arbeitslose können mit dem Programm gefördert werden. Die am 16. Juni 2003 gestartete Initiative " Team Arbeit für Deutschland" soll zusammen mit engagierten Bürgerinnen und Bürgern aus allen gesellschaftlichen Gruppen ein großes Netzwerk gegen Arbeitslosigkeit schaffen und auch einen Beitrag zum Abbau der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen leisten.

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