Ganzes Dokument anzeigen
Bericht der Bundesregierung nach § 160 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) über die Beschäftigungssituation schwerbehinderter Menschen
1. Umsetzung des Gesetzes zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter
2. Daten zur Beschäftigungssituation Oktober 1999 bis Oktober 2002
3. Wirkungen der neuen gesetzlichen Instrumente
3.1 Neugestaltung des Systems von Beschäftigungspflicht und Ausgleichsabgabe
3.2 Ausbau der besonderen Verpflichtungen der Arbeitgeber und Stärkung der Rechte schwerbehinderter Menschen
3.3 Ausbau betrieblicher Prävention
3.4 Integrationsvereinbarungen
3.5. Verbesserte Förderleistungen
3.6 Übernahme der Kosten für eine notwendige Arbeitsassistenz
3.7 Integrationsfachdienste (IFD)
3.8. Integrationsprojekte
3.9. Übergang aus Werkstätten für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt
4. Beschäftigungssituation schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Dienst des Bundes
5. Entwicklung der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen von November 2002 bis April 2003
6. Bewertung der Wirkungen der Instrumente
7. Neuverteilung der Ausgleichsabgabe zwischen Bund und Ländern

3.8. Integrationsprojekte

Der Gesetzgeber hat die Integrationsprojekte als Instrument zur Integration solcher schwerbehinderter Menschen vorgesehen, deren Eingliederung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufgrund von Art oder Schwere der Behinderung oder sonstiger Umstände trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten und des Einsatzes von Integrationsfachdiensten auf besondere Schwierigkeiten stößt, für die aber regelmäßig eine Werkstatt für behinderte Menschen nicht die adäquate Einrichtung zur Beschäftigung und Qualifizierung ist.

Integrationsprojekte sind rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Unternehmen oder auch unternehmensinterne Betriebe oder Abteilungen von Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes, die sich in besonderem Maße die Beschäftigung und arbeitsbegleitende Betreuung schwerbehinderter Menschen zur Aufgabe gemacht haben. Die Integrationsprojekte bieten den schwerbehinderten Menschen auch Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, Gelegenheit zur Teilnahme an entsprechenden außerbetrieblichen Maßnahmen, Unterstützung bei der Vermittlung in eine sonstige Beschäftigung in einem Betrieb oder einer Dienststelle auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sowie geeignete Maßnahmen zur Vorbereitung auf eine Beschäftigung in einem Integrationsprojekt an. Als Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes werden sie von ihren Gesellschaftern und Eignern in eigener unternehmerischer Verantwortung geführt. Jede Form öffentlicher Unterstützung dient nicht dem Ausgleich unternehmerischer Risiken, sondern einem fairen Ausgleich der Nachteile, die durch die besondere Struktur der Belegschaft entstehen.

Wirkung:
Bis zum Ende des Jahres 2002 wurden in Deutschland bereits mehr als 300 solcher Integrationsprojekte gefördert. In der Regel handelte es sich bisher um gemeinnützige, aber dennoch marktorientierte Betriebe. In ihnen arbeiteten zum Jahresende 2002 insgesamt rund 3000 sozialversicherte schwerbehinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Personen mit einer seelischen Behinderung dominierten unter den Beschäftigten, während Abgänger von Sonderschulen und Werkstätten für behinderte Menschen noch eine nachrangige Rolle spielten. Die Integrationsprojekte sind unterschiedlich groß und umsatzstark. Die in der Form einer GmbH geführten Unternehmen beschäftigen in der Regel wesentlich mehr schwerbehinderte Menschen als Projekte mit anderen Rechtsformen. Viele frühere Selbsthilfefirmen haben den Übergang in eine Rechtsform, die den Anforderungen des SGB IX entspricht, realisiert. Bei den Trägern von neu gegründeten Integrationsprojekten handelt es sich vielfach um solche, die auch Träger von Werkstätten für behinderte Menschen sind. Die steuerrechtliche Behandlung von Integrationsprojekten durch die Finanzverwaltung bekommt zunehmend Bedeutung. Problematisch ist u.a. die Anerkennung der Gemeinnützigkeit.

Die investiven Zuschüsse nach § 134 SGB IX schaffen nach der Erfahrung der Integrationsämter eine stabile Basis, um ein Integrationsprojekt zu betreiben.

Aufgrund der gemachten Erfahrungen empfiehlt die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) der Bundesregierung und dem Gesetzgeber Folgendes:

  • Erleichterte Anerkennung der Gemeinnützigkeit in begründeten Fällen; alternativ:
  • verminderter Steuersatz unter Verzicht auf die Gemeinnützigkeit,
  • Sicherstellung von Eingliederungszuschüssen in dem rechtlich möglichen Umfang durch die Arbeitsverwaltung,
  • Bereitstellung von "Risikokapital" für die nicht aus der Ausgleichsabgabe finanzierbaren Investitionskosten. Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung der Arbeit der Modellprojekte "Beschäftigungs- /Integrationsprojekte": Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung hat der Fachberatung für Arbeits- und Firmenprojekte (FAF) gGmbH im Jahr 1999 einen Forschungsauftrag zur "wissenschaftlichen Begleitung des Modellprojekts Beschäftigungs-/Integrationsprojekte zur Eingliederung Schwerbehinderter in das Arbeitsleben" erteilt. Aufgabe der FAF war es, Vorschläge zur endgültigen Konzeption und regelhaften Förderung der Integrationsprojekte zu machen. Dabei wurden Regelungen des SGB IX zugrunde gelegt. Die Ergebnisse sind im Internet unter der Adresse http://www.bmgs.bund.de/deu/gra/publikationen/publ_gr20.cfm , Forschungsbericht Nr. 298, veröffentlicht.

Die Fachberatung für Arbeits- und Firmenprojekte (FAF) empfiehlt u.a. folgendes:

  • inhaltliche Präzisierungen des besonderen Aufwands und des innerbetrieblichen Betreuungsaufwands sowie eine angemessene Förderung der Arbeitsplätze für die nichtbehinderten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen,
  • Koppelung der öffentlichen investiven Förderungen an das Vorliegen eines anerkannten Businessplans,
  • verbesserte Mittelausstattung sowie eine breitere und an das Notwendige angepasste Finanzierungsbasis,
  • einheitliche Zuständigkeit für die Förderung aller Integrationsprojekte (-unternehmen, - betriebe, -abteilungen).
Lebensbereiche
Top - News
Vergünstigungen
Vergünstigungen
Wissenwertes
Wissenwertes
Berechnungen
Berechnungen
Exekutive
Exekutive
Legislative
Legislative
Lebensbereiche
Lebensbereiche
Projekt
Projekt
Suche
Suche
Forum
Forum
Hilfe
Hilfe
Sitemap
Sitemap
Haftung
Haftung
Impressum
Impressum
Archiv
Archiv