Der Gesetzgeber hat die Integrationsprojekte als Instrument zur Integration solcher schwerbehinderter Menschen vorgesehen, deren Eingliederung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufgrund von Art oder Schwere der Behinderung oder sonstiger Umstände trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten und des Einsatzes von Integrationsfachdiensten auf besondere Schwierigkeiten stößt, für die aber regelmäßig eine Werkstatt für behinderte Menschen nicht die adäquate Einrichtung zur Beschäftigung und Qualifizierung ist.
Integrationsprojekte sind rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Unternehmen oder auch unternehmensinterne Betriebe oder Abteilungen von Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes, die sich in besonderem Maße die Beschäftigung und arbeitsbegleitende Betreuung schwerbehinderter Menschen zur Aufgabe gemacht haben. Die Integrationsprojekte bieten den schwerbehinderten Menschen auch Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, Gelegenheit zur Teilnahme an entsprechenden außerbetrieblichen Maßnahmen, Unterstützung bei der Vermittlung in eine sonstige Beschäftigung in einem Betrieb oder einer Dienststelle auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sowie geeignete Maßnahmen zur Vorbereitung auf eine Beschäftigung in einem Integrationsprojekt an. Als Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes werden sie von ihren Gesellschaftern und Eignern in eigener unternehmerischer Verantwortung geführt. Jede Form öffentlicher Unterstützung dient nicht dem Ausgleich unternehmerischer Risiken, sondern einem fairen Ausgleich der Nachteile, die durch die besondere Struktur der Belegschaft entstehen.
Wirkung:
Bis zum Ende des Jahres 2002 wurden in Deutschland bereits mehr als 300 solcher Integrationsprojekte gefördert. In der Regel handelte es sich bisher um gemeinnützige, aber dennoch marktorientierte Betriebe. In ihnen arbeiteten zum Jahresende 2002 insgesamt rund 3000 sozialversicherte schwerbehinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Personen mit einer seelischen Behinderung dominierten unter den Beschäftigten, während Abgänger von Sonderschulen und Werkstätten für behinderte Menschen noch eine nachrangige Rolle spielten. Die Integrationsprojekte sind unterschiedlich groß und umsatzstark. Die in der Form einer GmbH geführten Unternehmen beschäftigen in der Regel wesentlich mehr schwerbehinderte Menschen als Projekte mit anderen Rechtsformen. Viele frühere Selbsthilfefirmen haben den Übergang in eine Rechtsform, die den Anforderungen des SGB IX entspricht, realisiert. Bei den Trägern von neu gegründeten Integrationsprojekten handelt es sich vielfach um solche, die auch Träger von Werkstätten für behinderte Menschen sind. Die steuerrechtliche Behandlung von Integrationsprojekten durch die Finanzverwaltung bekommt zunehmend Bedeutung. Problematisch ist u.a. die Anerkennung der Gemeinnützigkeit.
Die investiven Zuschüsse nach § 134 SGB IX schaffen nach der Erfahrung der Integrationsämter eine stabile Basis, um ein Integrationsprojekt zu betreiben.
Aufgrund der gemachten Erfahrungen empfiehlt die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) der Bundesregierung und dem Gesetzgeber Folgendes:
Die Fachberatung für Arbeits- und Firmenprojekte (FAF) empfiehlt u.a. folgendes: