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Bericht der Bundesregierung nach § 160 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) über die Beschäftigungssituation schwerbehinderter Menschen
1. Umsetzung des Gesetzes zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter
2. Daten zur Beschäftigungssituation Oktober 1999 bis Oktober 2002
3. Wirkungen der neuen gesetzlichen Instrumente
3.1 Neugestaltung des Systems von Beschäftigungspflicht und Ausgleichsabgabe
3.2 Ausbau der besonderen Verpflichtungen der Arbeitgeber und Stärkung der Rechte schwerbehinderter Menschen
3.3 Ausbau betrieblicher Prävention
3.4 Integrationsvereinbarungen
3.5. Verbesserte Förderleistungen
3.6 Übernahme der Kosten für eine notwendige Arbeitsassistenz
3.7 Integrationsfachdienste (IFD)
3.8. Integrationsprojekte
3.9. Übergang aus Werkstätten für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt
4. Beschäftigungssituation schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Dienst des Bundes
5. Entwicklung der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen von November 2002 bis April 2003
6. Bewertung der Wirkungen der Instrumente
7. Neuverteilung der Ausgleichsabgabe zwischen Bund und Ländern

3.7 Integrationsfachdienste (IFD)

Um die Chancen zur Teilhabe am Arbeitsleben für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen zu erhöhen, sind Regelungen zum Auf- und Ausbau eines flächendeckenden Netzes von Integrationsfachdiensten unter Einbeziehung der bisherigen Dienste getroffen worden.

Aufgaben der Integrationsfachdienste sind,

  • die schwerbehinderten Menschen zu beraten, zu unterstützen und auf geeignete Arbeitsplätze zu vermitteln,
  • den Arbeitgeber zu informieren, zu beraten und Hilfe zu leisten,
  • die Arbeitsämter bei der Erfüllung ihrer Aufgaben, insbesondere bei der Beratung schwerbehinderter Menschen im Vorfeld der Arbeitsaufnahme, bei der Arbeitsplatzsuche und im Bewerbungsverfahren zu unterstützen,
  • nach der Arbeitsaufnahme den schwerbehinderten Menschen am Arbeitsplatz oder beim Training der berufspraktischen Fähigkeiten zu begleiten, solange es erforderlich ist,
  • beim Übergang schwerbehinderter Menschen aus Werkstätten für behinderte Menschen und aus der Sonderschule in ein Beschäftigungsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig zu werden.

Die Integrationsfachdienste werden im Auftrag der Bundesanstalt für Arbeit, der Integrationsämter oder der Rehabilitationsträger tätig und werden von diesen vergütet. Die Vergütung kann bei Beauftragung durch die Bundesanstalt für Arbeit aus Mitteln des Ausgleichsfonds erbracht werden. Die Möglichkeit der Beauftragung durch die Rehabilitationsträger ist insbesondere für behinderte Menschen von Bedeutung, die nicht schwerbehindert sind oder deren Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch nicht festgestellt worden ist und für deren berufliche Eingliederung wegen ihrer Zweckbestimmung Mittel der Ausgleichsabgabe nicht verwendet werden können. Betroffen sind in erster Linie psychisch behinderte Menschen. Mit der Inanspruchnahme von Integrationsfachdiensten durch die Rehabilitationsträger sollten die besonderen Schwierigkeiten dieser Personengruppe bei der Teilhabe am Arbeitsleben überwunden werden.

Näheres zur Beauftragung der Integrationsfachdienste, der Zusammenarbeit, fachlichen Leitung, Aufsicht sowie zur Qualitätssicherung und Ergebnisbeobachtung ist zwischen den Auftraggebern und dem Träger des Integrationsfachdienstes auf der Grundlage einer von der Bundesanstalt für Arbeit entwickelten und mit den im Gesetz genannten weiteren Beteiligten abgestimmten Mustervereinbarung festgelegt worden.

Wirkung:
Inzwischen sind mehr als 181 Integrationsfachdienste flächendeckend in allen Arbeitsamtbezirken eingerichtet. Im Jahre 2001 konnte eine Kapazität von rund 16.000 Plätzen aufgebaut und bis Ende 2002 auf rund 17.800 Plätze ausgebaut werden.

Im Jahre 2001 sind von den Integrationsfachdiensten mehr als 4.700 schwerbehinderte Menschen in Beschäftigung vermittelt worden, im Jahre 2002 mehr als 8.000; darunter rund 7.600 auf den allgemeinen Arbeitsmarkt.

Ende 2001 waren fast 800 Personen mit der Umsetzung der Aufgaben bei den Integrationsfachdiensten beschäftigt, davon über 58 Prozent Frauen. Die Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen lag - bei leicht überwiegender Beschäftigung schwerbehinderter Frauen - bei fast 10 Prozent. Ende Februar 2003 verzeichneten die Integrationsfachdienste insgesamt 670 Beschäftigte, davon 434 Frauen, was einem Anteil von 64,8 Prozent entspricht. Der Anteil der schwerbehinderten Menschen an den Beschäftigten beträgt 12 Prozent, absolut waren dies 81 Personen, davon waren 39 Frauen.

Beauftragung der Integrationsfachdienste im Jahre 2002 durch die Bundesanstalt für Arbeit:

Im Bereich der Arbeitsvermittlung schwerbehinderter Menschen erfolgt die Beauftragung der Integrationsfachdienste durch die Dienststellen der Bundesanstalt für Arbeit. Die nachstehende Statistik für 2002 gibt Auskunft über Zugänge, Abgänge durch Vermittlungen und sonstige Abgänge.

Integrationsfachdienste - Ergebnis- Dokumentation 2002

(Stand: Dezember 2002)

-

-

-

-

Insgesamt

Davon
männlich

weiblich

Kapazität

17.850

-

-

Tatsächlich besetzte Plätze

17.634

11.274

6.360

(Jahresdurchschnitt)

17.241

11.041

6.200

Zugänge insgesamt

35.191

22.159

13.032

davon :
- besonderer Integrationsbedarf

33.173

20.822

12.351

- WfbM - Beschäftigte

69

45

24

- Schwerbeh. Schulabgänger

95

68

27

- behinderte Menschen ohne

1.854

1.224

630

Schwerbehinderung

-

-

-

Abgänge durch Vermittlung auf den ersten Arbeitsmarkt

7.555

4.568

2.987

unbefristete Beschäftigung

4.392

2.658

1.734

befristete Beschäftigung

1.523

844

679

Probebeschäftigung (§ 238 SGB III)

1.399

910

489

Aufnahme einer Ausbildung

104

66

38

Integrationsprojekt

137

90

47

Sonstige Abgänge

-

-

-

auf Initiative des IFD

2.538

1.635

903

FbW/Train.Maß./Reha > 8 Wochen

1.133

735

398

ABM / SAM

488

328

160

Aufnahme in WfbM

262

144

118

Rente

560

365

195

§ 428 SGB III

95

63

32

Abgänge aus anderen Gründen

20.449

12.950

7.499

Quelle: Bundesanstalt für Arbeit

Die "Abgänge aus anderen Gründen" können von der Bundesanstalt für Arbeit nicht weiter aufgeschlüsselt werden. Nach der Zurückweisung an das Arbeitsamt werden arbeitslose schwerbehinderte Menschen in den Vermittlungsprozess einbezogen. Ende Dezember 2002 betreuten die Integrationsfachdienste insgesamt 17.634 schwerbehinderte Menschen, für die sie auch im Januar 2003 noch tätig waren. Dies erklärt die Differenz zwischen den Zugangs- und Abgangszahlen.

Beauftragungen durch die Integrationsämter:

Die Integrationsfachdienste haben im Jahre 2001 im Auftrag der Integrationsämter 17.993 und im Jahr 2002 18.162 besonders betroffene schwerbehinderte Menschen längerfristig beruflich begleitet (psychosoziale Betreuung im Rahmen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben); 45 Prozent davon waren Frauen.

Beim Auf- und Ausbau von Integrationsfachdiensten wurde nach Mitteilung der BIH ganz überwiegend die Struktur der berufsbegleitenden, bzw. psychosozialen Dienste der Integrationsämter als Basis für die Einrichtung als Integrationsfachdienst genutzt. In einigen Bundesländern konnte die vormalige Struktur vollständig übernommen und ausgebaut werden. In wenigen Bundesländern wurde eine vollständige Einbeziehung der schon vorhandenen berufsbegleitenden Dienste nicht erreicht, so dass Parallelstrukturen vorhanden sind.

Beauftragungen durch die anderen Rehabilitationsträger: Im ersten Halbjahr 2002 sind durch die Rentenversicherungsträger insgesamt knapp 100 Fälle der Beauftragung von Integrationsfachdiensten für behinderte Menschen registriert worden. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Regelungen für die Rehabilitationsträger am 1. Juli 2001 in Kraft getreten sind. Finanzierung der Leistungen der Integrationsfachdienste: Für die Vergütungen der Integrationsfachdienste hat die Bundesanstalt für Arbeit im Jahr 2001 insgesamt rund 24 Mio. € und im Jahr 2002 rund 42,2 Mio. € ausgegeben. Aus dem Ausgleichsfonds wurden ihr dafür im Jahr 2001 rund 24 Mio. € und im Jahr 2002 rund 41,2 Mio. € zur Verfügung gestellt. Damit wurden die von der Bundesanstalt für Arbeit im Jahr 2001 gezahlten Vergütungen der Integrationsfachdienste ausschließlich aus Mitteln des Ausgleichsfonds finanziert. Im Jahr 2002 hat die Bundesanstalt für Arbeit dafür eigene Haushaltsmittel in Höhe von rund 1,0 Mio. € eingesetzt und diese für Rehabilitanden ausgegeben. Für das Jahr 2003 hat sie für diesen Zweck Mittel in Höhe von 60 Mio. € veranschlagt. Dafür sind ihr bislang aus dem Ausgleichsfonds 51,1 Mio. € zur Verfügung gestellt worden.

Muster- und Vergütungsvereinbarung der Integrationsfachdienste und Anwendungspraxis: Die nach § 111 Abs. 4 SGB IX abgeschlossene Mustervereinbarung ist bislang Grundlage für die Vergütung der beauftragten Integrationsfachdienste. Die Bundesanstalt für Arbeit hat im Rahmen der Mustervereinbarung eine Vergütungsregelung getroffen, die eine Betreuungsvergütung und eine erfolgsabhängige Vergütung, zahlbar in zwei Raten, als Vermittlungs- und Erfolgsvergütung vorsieht. Die Betreuungsvergütung kann im Einzelfall bei deutlich über das übliche Maß hinausgehendem Aufwand die Vergütung für zwei Betreuungsplätze umfassen. Pro Betreuungsplatz wird eine Pauschale von 155 € pro Monat bezahlt. Die Vermittlungsvergütung für den Personenkreis nach § 109 Abs. 2 SGB IX beträgt insgesamt 2.500 € (1.000 € Vermittlungsvergütung als erste Rate, weitere 1.500 € als Erfolgsvergütung nach einer sechsmonatigen Dauer des Beschäftigungsverhältnisses). Eine Vermittlungsvergütung ist für jede Vermittlung in ein Beschäftigungsverhältnis zu zahlen, das nicht von vornherein auf weniger als drei Monate begrenzt ist.

Von den an der Erarbeitung der Muster- und Vergütungsvereinbarung beteiligten Rehabilitationsträger wird in folgenden Punkten Regelungsbedarf gesehen:

  • Zielvereinbarungen zwischen Auftraggebern und Integrationsfachdiensten sollten in Abhängigkeit von Leistungspotenzialen der Klienten und Klientinnen, der Verfügbarkeit von Fördermitteln und vom regionalen Arbeitsmarkt formuliert werden.
  • Es sollten Aspekte der Krisenintervention und Sicherung bestehender Beschäftigungsverhältnisse berücksichtigt werden.
  • Die Zielvereinbarungen sollten außerdem das gesamte Aufgabenspektrum der Integrationsfachdienste umfassen.

Empfehlung des Bundesrechnungshofes:

Nach Auffassung des Bundesrechnungshofs bietet die derzeitige Vergütungsstruktur für die Beauftragung der Integrationsfachdienste zu geringe Anreize für deren Aktivitäten zum Erreichen dauerhafter Eingliederungserfolge. Er empfiehlt, die Vergütungsstruktur zu ändern.

Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitforschung zur Arbeit der Modellprojekte "Integrationsfachdienste zur beruflichen Eingliederung von Menschen mit Behinderung in Deutschland": Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung hat die Pädagogische Hochschule Ludwigsburg, Fakultät für Sonderpädagogik in Reutlingen, mit der "wissenschaftlichen Begleitforschung zur Arbeit der Modellprojekte Integrationsfachdienste zur beruflichen Eingliederung von Menschen mit Behinderung in Deutschland" in der Zeit vom 01. August 1999 bis 31. Juli 2002 beauftragt. Die Beschreibung des Forschungsauftrages sowie die Ergebnisse und Empfehlungen sind im Internet unter der Adresse http://www.bmgs.bund.de/deu/gra/publikationen/publ_gr20.cfm , Forschungsbericht Nr. 295, veröffentlicht.

Für eine Weiterentwicklung der Integrationsfachdienste macht die wissenschaftliche Begleitforschung Vorschläge zu einer Finanzierungsstruktur. Sie empfiehlt, die Finanzierung der Integrationsfachdienste auf zwei Säulen zu stellen: Zum einen sollte eine Sockelfinanzierung für die entstehenden Sach- und Personalkosten in einer Größenordnung von etwa 75 - 80 Prozent erfolgen. Zum anderen empfiehlt sie als Anreiz für die Akquisition und Vermittlung von Arbeitsstellen zusätzlich eine erfolgsbezogene Vergütung. Diese könnte wie bisher auch gesplittet werden in einen Anteil, der bei der Vermittlung eines mindestens dreimonatigen Arbeitsverhältnisses auszuzahlen ist und in einen Anteil, der auszuzahlen ist, wenn das Arbeitsverhältnis nach mindestens einem halben Jahr noch Bestand hat.

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