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Bericht der Bundesregierung nach § 160 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) über die Beschäftigungssituation schwerbehinderter Menschen
1. Umsetzung des Gesetzes zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter
2. Daten zur Beschäftigungssituation Oktober 1999 bis Oktober 2002
3. Wirkungen der neuen gesetzlichen Instrumente
3.1 Neugestaltung des Systems von Beschäftigungspflicht und Ausgleichsabgabe
3.2 Ausbau der besonderen Verpflichtungen der Arbeitgeber und Stärkung der Rechte schwerbehinderter Menschen
3.3 Ausbau betrieblicher Prävention
3.4 Integrationsvereinbarungen
3.5. Verbesserte Förderleistungen
3.6 Übernahme der Kosten für eine notwendige Arbeitsassistenz
3.7 Integrationsfachdienste (IFD)
3.8. Integrationsprojekte
3.9. Übergang aus Werkstätten für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt
4. Beschäftigungssituation schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Dienst des Bundes
5. Entwicklung der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen von November 2002 bis April 2003
6. Bewertung der Wirkungen der Instrumente
7. Neuverteilung der Ausgleichsabgabe zwischen Bund und Ländern

3.4 Integrationsvereinbarungen

Die Arbeitgeber wurden zum Abschluss einer Integrationsvereinbarung mit den Schwerbehindertenvertretungen sowie den betrieblichen Interessenvertretungen nach § 93 SGB IX verpflichtet. Diese Vereinbarungen sollen konkrete Ziele und Maßnahmen zur Integration schwerbehinderter Menschen enthalten. Das sind insbesondere Regelungen zur Personalplanung, zur Arbeitsplatzgestaltung, Arbeitsorganisation, Arbeitszeit und zur Durchführung der vereinbarten Maßnahmen. Bei der Personalplanung sind besondere Regelungen zur Beschäftigung eines angemessenen Anteils von schwerbehinderten Frauen vorzusehen.

Wirkung:
Obwohl es sich um eine gesetzliche Verpflichtung handelt ist das Interesse der Arbeitgeber am Abschluss solcher Vereinbarungen bisher noch gering,. Der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) liegt kein vollständiges Zahlenmaterial über abgeschlossene Integrationsvereinbarungen vor. Nach Angaben von etwa zwei Dritteln der Integrationsämter gibt es bisher 341 Integrationsvereinbarungen, davon 141 bei öffentlichen Arbeitgebern. Der DGB geht allerdings davon aus, dass nur jeder vierte Abschluss einer Integrationsvereinbarung den Integrationsämtern mitgeteilt wird, so dass danach die Zahl der Vereinbarungen bei etwa 1360 liegen dürfte.

Über die innerbetriebliche Umsetzung der Integrationsvereinbarungen liegen noch kaum Erfahrungen vor. Nach Auskunft des DGB werden auf Grund von Integrationsvereinbarungen in einigen Unternehmen erstmals überhaupt behinderte Jugendliche ausgebildet.

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