Bereits im Herbst des Jahres 1999 startete die Bundesanstalt für Arbeit auf Initiative und in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung im Rahmen der gemeinsamen Kampagne "50.000 Jobs für Schwerbehinderte" das "Aktionsprogramm berufliche Integration Schwerbehinderter" (ABIS). Zu dessen Durchführung wurden die Arbeitsämter im April des Jahres 2000 verpflichtet. Die Verwaltungsausschüsse der Arbeitsämter wurden gebeten, das Aktionsprogramm zu erörtern und dafür zu werben, dass es von allen Seiten tatkräftig unterstützt wird.
Der Bundesanstalt für Arbeit kam in der Öffentlichkeitskampagne eine doppelte Aufgabe zu. Sie hatte erstens die monatliche Entwicklung der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen zu registrieren. Sie war zweitens gefordert, gemeinsam mit den anderen Beteiligten aktiv dazu beizutragen, dass das Kampagnenziel erreicht wurde.
ABIS als "geschäftspolitisches Ziel" der Bundesanstalt für Arbeit:
Der Vorstand der Bundesanstalt für Arbeit erklärte die Reduzierung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter mit dem "Aktionsprogramm berufliche Integration Schwerbehinderter" zum geschäftspolitischen Ziel für die nächsten Jahre. Die Bundesanstalt für Arbeit betonte, dass sie die fachliche Herausforderung zur Reduzierung der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen um mindestens 25 Prozent annehme und den gesetzlichen Auftrag engagiert umsetzen wolle. Mit Hilfe des "Aktionsprogramms" sollten dafür alle rechtlichen und sonstigen Möglichkeiten ausgeschöpft werden. Das Programm sollte helfen, die Solidarität der Öffentlichkeit für behinderte Menschen zu stärken, deren Leistungsfähigkeit hervorzuheben, Vorbehalte und Vorurteile ihnen gegenüber abzubauen und Arbeitgebern, die Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen bereitstellen, technische und finanzielle Unterstützung anzubieten.
Beschäftigungsbereitschaft der Arbeitgeber fördern:
Mit dem Aktionsprogramm wandte sich die Bundesanstalt für Arbeit an alle, die das gemeinsame Anliegen in der Öffentlichkeit unterstützen konnten. Insgesamt sollten die Bemühungen der Arbeitgeber zur Einstellung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen mit allen Möglichkeiten unterstützt werden. Dazu gehörte auch die Förderung der Ausbildungsbereitschaft der Arbeitgeber gegenüber schwerbehinderten Jugendlichen.
§ 81 Abs. 1 Satz 3 SGB IX verpflichtet die Arbeitsämter oder von ihnen beauftragte Integrationsfachdienste, den Arbeitgebern für die Prüfung, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit beim Arbeitsamt arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen besetzt werden können, geeignete schwerbehinderte Bewerber vorzuschlagen.
Qualifizierungsmaßnahmen (Förderung der beruflichen Weiterbildung - FbW): Zur Integration schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben haben die Arbeitsämter die berufliche Qualifizierung dieser Personengruppe deutlich verstärkt. Die Zahl der schwerbehinderten Menschen in Maßnahmen zur Förderung beruflicher Weiterbildung konnte von 5.461 (Gesamtteilnehmer 350.525) im Oktober 1999 auf 12.631 (Gesamtteilnehmer 342.132) im Oktober 2002 erhöht werden. Der Frauenanteil blieb im Vergleich zwischen Oktober 1999 und Oktober 2002 mit ca. 43 bzw. 42 Prozent an der Gesamtzahl in etwa konstant. Mit dem im Oktober 2002 erreichten Anteilswert von 3,7 Prozent konnten schwerbehinderte Menschen erstmals entsprechend ihrem Anteil an allen Arbeitslosen an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung teilnehmen.
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM); Strukturanpassungsmaßnahmen (SAM):
Die Regelung in
§ 71 Abs. 2 Satz 2 SGB IX
stellte sicher, dass die Zahl schwerbehinderter Menschen in ABM und SAM bei der Feststellung, ob die Zahl der arbeitslosen schwerbehinderten Menschen im Oktober 2002 um mindestens 25 Prozent niedriger ist als im Oktober 1999, nicht einbezogen werden. Dadurch sollte eine mögliche Beeinflussung des Ergebnisses verhindert werden. Unabhängig davon hat sich die Bundesanstalt für Arbeit mit großem Erfolg bemüht, im Vergleich mehr schwerbehinderte als nicht behinderte Menschen in ABM und SAM zu beschäftigen. Das machen die nachfolgenden Zahlen deutlich:
Die Zahl der nicht behinderten Teilnehmer und Teilnehmerinnen in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen betrug im Oktober 1999 203.950 und ging bis Oktober 2002 auf 134.452 zurück. Das entspricht einem Rückgang von rund 34 Prozent. Dagegen ist die Zahl der in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen beschäftigten schwerbehinderten Menschen von 9.810 im Oktober 1999 auf 10.288 im Oktober 2002 gestiegen. Das entspricht einer Steigerung des Anteils schwerbehinderter Menschen in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen von rund 5 Prozent. Der Anteil von Teilnehmerinnen insgesamt an Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen betrug im Oktober 1999 rund 51 Prozent. Er ging zurück auf rund 45 Prozent im Oktober 2002. Der Anteil der teilnehmenden schwerbehinderten Frauen blieb von Oktober 1999 bis Oktober 2002 mit ca. 40 Prozent konstant.
Die Zahl der nicht behinderten Teilnehmer und Teilnehmerinnen in Strukturanpassungsmaßnahmen betrug im Oktober 1999 175.751 und ging bis Oktober 2002 auf 67.281 zurück. Das entspricht einem Rückgang von rund 62 Prozent. Dagegen ist die Zahl der in Strukturanpassungsmaßnahmen beschäftigten schwerbehinderten Menschen von 1.866 im Oktober 1999 auf 1.557 im Oktober 2002 zurückgegangen. Das entspricht einem Rückgang von rund 17 Prozent. Der Anteil von Teilnehmerinnen insgesamt in Strukturanpassungsmaßnahmen betrug im Oktober 1999 rund 47 Prozent. Er ging zurück auf rund 44 Prozent im Oktober 2002. Der Anteil der teilnehmenden schwerbehinderten Frauen blieb dagegen von Oktober 1999 mit rund 37 Prozent bis Oktober 2002 mit rund 36 Prozent nahezu konstant.
Beteiligung Dritter bei der Arbeitsvermittlung:
Ein wesentlicher Schwerpunkt von ABIS war die Beteiligung Dritter (
Integrationsfachdienste
, Bildungsträger, private Arbeitsvermittler) bei der Arbeitsvermittlung schwerbehinderter Menschen und bei der Beratung für Arbeitgeber.
Auch die Zusammenarbeit der Arbeitsämter mit den Integrationsämtern wurde intensiviert. Die Bundesanstalt für Arbeit setzte sich als Ziel, dabei zu helfen, dass Integrationsprojekte schwerbehinderte Menschen beschäftigen und qualifizieren, um sie beruflich wieder einzugliedern. Das sollte durch Beratung und Zahlung von Lohnkostenzuschüssen (Eingliederungszuschüsse) in diesen Unternehmen geschehen.
Integrationsfachdienste:
Eine wichtige Rolle bei den Aktivitäten der Bundesanstalt für Arbeit zur beruflichen Integration arbeitsloser schwerbehinderter Menschen haben die gesetzlich eingeführten Integrationsfachdienste gespielt. Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung nach
§ 111 Abs. 5 SGB IX
hat die
Bundesanstalt für Arbeit
in Abstimmung mit den Integrationsämtern den Aufbau eines flächendeckenden Netzes von Integrationsfachdiensten realisiert.
Personalverstärkung:
Zur Durchführung des Aktionsprogramms traf die Bundesanstalt für Arbeit personelle und organisatorische Maßnahmen. Durch interne Umschichtungen wurde das Personal in den hierfür zuständigen Organisationseinheiten (zunächst vorübergehend) um insgesamt 270 Kräfte verstärkt. Mit 90 dieser Kräfte sollte der Aufbau der Integrationsfachdienste unterstützt werden. In allen Dienststellen - den Hauptämtern und den größeren Geschäftsstellen - wurde die Vermittlung behinderter und schwerbehinderter Menschen entsprechend dem gesetzlichen Auftrag in die Hände speziell ausgebildeter Vermittlerinnen und Vermittler gelegt. Auch in den kleinen Geschäftsstellen wurde sichergestellt, dass zumindest ein Vermittler oder eine Vermittlerin sich schwerpunktmäßig um die Vermittlung schwerbehinderter Menschen kümmert. Als Ergebnis dieser besonderen Anstrengungen konnten die Vermittlungszahlen von 1999 bis zum Oktober 2002 erheblich gesteigert werden. Die Personalverstärkung war eine wesentliche Voraussetzung für den im Rahmen der Kampagne erzielten Erfolg. So konnten folgende die durchschnittlichen monatlichen Vermittlungszahlen erreicht werden:
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1999 |
3.476 |
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2000 |
4.301 |
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2001 |
4.400 |
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2002 (bis Okt.) |
3.590 |