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Steuererleichterungen bei einer Behinderung
Geltendmachung von Werbungskosten
Außergewöhnliche Belastung

Steuererleichterungen bei einer Behinderung

Kosten, die durch eine Behinderung entstehen, können als außergewöhnliche Belastungen oder als Werbungskosten beim Finanzamt geltend gemacht werden. Ferner besteht die Möglichkeit eine 50 % ige Ermäßigung oder volle Befreiung von der KfZ-Steuer zu erhalten.

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