Hintergrund
Das Gesetz setzt im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung Vorgaben der
Initiative Bürokratieabbau
um. Aufgabe der Initiative, welche die Bundesregierung bereits am 26.02.2003 mit dem Masterplan Bürokratieabbau beschlossen hat, ist es, durch den Abbau unnötiger bürokratischer Vorgaben Innovations- und Investitionskräfte freizusetzen, um folgende Ziele zu erreichen:
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Stärkung der Bürgergesellschaft,
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Entlastung des Mittelstandes,
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Förderung von Wachstum und Beschäftigung,
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Konsolidierung der öffentlichen Finanzen,
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Modernisierung der Bundesverwaltung.
Der Masterplan enthält dazu nachstehende Vorgaben:
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Abschaffung und Vereinfachung von geltenden Rechts- und
Verwaltungsvorschriften
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bürger- und wirtschaftsfreundliche Ausgestaltung neuer Gesetze und Verordnungen unter konsequenter Berücksichtigung sämtlicher Regelungsfolgen,
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Vermeidung neuer unnötiger bürokratischer Belastungen bereits im Vorfeld nationaler Gesetzgebung (insbesondere auf europäischer und internationaler Ebene),
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Optimierung der Behördenstrukturen,
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Optimierung der Geschäftsprozesse durch Reorganisation und IT-Einsatz,
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Delegation von Verantwortung auf andere Ebenen.
Auf diese Initiative gehen neben dem vorliegenden Entwurf unter anderem auch das sich im Gesetzgebungsverfahren befindende Gesetz zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie die bereits in Kraft getretene
Arbeitsstättenverordnung
zurück.