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Ausführungen zum Gesetz zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren im Sozialrecht - Verwaltungsvereinfachungsgesetz vom 21.02.2005
Vereinfachung von Verwaltungsverfahren, Stärkung der Aufsichtsrechte und Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der Sozialversicherungen
Hintergrund
Inhalt des Gesetzes

Vereinfachung von Verwaltungsverfahren, Stärkung der Aufsichtsrechte und Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der Sozialversicherungen

Der Bundestag hat am 27.01.2005 in zweiter und dritter Lesung ohne Aussprache das "Gesetz zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren im Sozialrecht ( Verwaltungsvereinfachungsgesetz )" verabschiedet. Am 03.09.2004 hat die Bundesregierung den entsprechenden Entwurf in den Bundesrat eingebracht. Dieser basiert auf einem Referentenentwurf vom 23.06.2004, der den Titel „Wirtschaftlichkeitsstärkungsgesetz“ trägt, enthält aber zahlreiche Veränderungen und zusätzliche Bestimmungen. Der Bundestag hat sich mit dem Gesetz am 25.11. in erster Lesung beschäftigt und eine Überweisung an den Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung beschlossen, der am 15.12.2004 eine öffentliche Anhörung durchgeführt hat.

Der Bundesrat hat seine Zustimmung am 18.02.2005 erteilt. Die verschiedenen Artikel des Gesetzes treten zu unterschiedlichen Zeitpunkten, teilweise rückwirkend, spätestens aber zum 02.02.2006 in Kraft.

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