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Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen
Konkrete Verbesserungen durch das "Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen"
Verbesserung der Möglichkeiten für eine betriebliche Ausbildung
Auswirkungen auf das Schwerbehindertenrecht

Verbesserung der Möglichkeiten für eine betriebliche Ausbildung

  • Die Möglichkeit für eine betriebliche Ausbildung sind:
    • Arbeitgeber mit Stellen zur beruflichen Bildung, die über wenigstens 100 Arbeitsplätze verfügen, sollen wenigstens 5 Prozent ihrer Stellen zur beruflichen Bildung mit behinderten und schwerbehinderten Menschen besetzen.
    • Gewährung von Prämien und Zuschüssen zu den Kosten der Ausbildung
    • Anreize zur besseren Verzahnung von betrieblicher und überbetrieblicher Berufsausbildung
    • Verbesserte Beratung, Information und Unterstützung der Arbeitgeber zur Beseitigung von Einstellungshindernissen und zur Sicherung der Beschäftigung
    • Ausbau betrieblicher Prävention im Sinne von "Rehabilitation statt Entlassung":
    • Fortentwicklung der bisherigen Verfahrensregelungen im SGB IX zu einem wirksamen Eingliederungsmanagement
    • Ausbau des Instruments der Integrationsvereinbarungen
    • Verbesserung der Arbeitsmöglichkeiten der Schwerbehindertenvertretungen:
    • Zusätzliche Klarstellungen im Hinblick auf die Rechte der Schwerbehindertenvertretungen
    • Erweiterte Einbeziehung stellvertretender Mitglieder der Vertretungen in größeren Betrieben
    • Beibehaltung der mit dem Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter im Jahre 2000 verbesserten Rahmenbedingungen für die Arbeitgeber durch Festhalten an der auf 5 Prozent abgesenkten Beschäftigungspflichtquote
    • Ausbau der Integrationsfachdienste
    • Übertragung der Strukturverantwortung von der Bundesagentur für Arbeit auf die Integrationsämter
    • Aufgabe der Integrationsfachdienste als zentrale Ansprechpartner für die Arbeitgeber
    • Zusätzliche Klarstellungen zur Dauer der Förderung der beruflichen Bildung in Werkstätten für behinderte Menschen
    • Weitere Verbesserung der Instrumente zur Förderung des Übergangs aus Werkstätten für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt
    • Gewährung besonderer Leistungen an Arbeitgeber zum Ausgleich von Minderleistungen und Mehraufwand
    • Mehrfachanrechnung von Werkstattbeschäftigten auf Zahl der Pflichtarbeitsplätze des Arbeitgebers.
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