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1998 |
1.586 |
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1999 |
1.757 |
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2000 |
1.777 |
|
2001 |
2.101 |
Auch für das Jahr 2002 lässt sich bereits jetzt ein eindeutiger Trend zu einer weiteren deutlichen Erhöhung der Antragszahlen feststellen.
Für die menschliche Betreuung unmittelbar nach der Tat helfen inzwischen viele private, ehrenamtliche Opferhilfsorganisationen wie die Opferhilfe oder der Weiße Ring.
Inzwischen stehen die Versorgungsämter vor neuen, noch schwierigeren Problemen im Bezug auf die rechtliche Beurteilung von neuen Gewalttatbeständen. Es ist teilweise noch nicht ganz klar, welchen Weg die Versorgungsverwaltung gehen soll oder gehen darf bei folgenden Opfertatbeständen wie beispielsweise:
In der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes bildet sich nur allmählich eine erkennbare Linie heraus. Dies wäre aber umso wichtiger, da der Gesetzgeber zu diesen Gewalttatbeständen bislang keine klaren Ausführungen gemacht hat.
Aufgrund dessen wurde auch der Justizminister des Landes Baden-Württemberg initiativ mit der Gründung einer Opferschutz-Stiftung für das Land Baden-Württemberg:
Im Februar 2001 startete Justizminister Goll mehrere Pilotprojekte zum besseren Schutz und Betreuung von Verbrechensopfer. Im Mittelpunkt dieser Aktivitäten steht die Errichtung einer Landesstiftung zum Schutz von Verbrechensopfern. Justizminister Goll will mit dieser Stiftung insbesondere auch Lücken im bestehenden OEG ausgleichen. Dies gilt für
Die Stiftung wird finanziert aus dem Verkauf von Landesanteilen an der Energie BW an die Electricite de France mit einem Kapitalstock von 50 Millionen.
Weitere Projekte sollen zu einer verbesserten Opferorientierung der Justiz beitragen. Dabei sind folgende Vorhaben geplant:
Nach den inzwischen vorliegenden Erfahrungen kann gesagt werden, dass die Opferhilfe Baden-Württemberg eine gute und sinnvolle Ergänzung zu den im Opferentschädigungsgesetz enthaltenen Regelungen darstellen kann.