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Die Entwicklung des VdK zum größten deutschen Sozialverband als Partner der Versorgungsverwaltung in Baden-Württemberg
Einleitung
Ein Neubeginn nach dem Ende des II. Weltkrieges in Europa
Meilensteine in der Entwicklung des VdK
Die Bedeutung der Versorgungsverwaltung als Partner der Sozialverbände bei der Bewältigung vielfältiger sozialer Aufgaben
Wie sieht die künftigen Entwicklung der Versorgungsverwaltung in Baden-Württemberg aus ?
Übersicht über die in Baden-Württemberg betreuten Menschen mit Leistungen nach dem Sozialen Entschädigungsrecht
Übersicht über die Anzahl der in Baden-Württemberg betreuten Menschen nachdem SGB IX (Behindertenrecht)
Ein oft diskutierte Frage: Hat die Versorgungsverwaltung in Baden-Württemberg eine Zukunft ?
Die Entwicklung der Antragszahlen nach dem Opferentschädigungsgesetz
Ausblick

Die Entwicklung der Antragszahlen nach dem Opferentschädigungsgesetz

1998

1.586

1999

1.757

2000

1.777

2001

2.101

Auch für das Jahr 2002 lässt sich bereits jetzt ein eindeutiger Trend zu einer weiteren deutlichen Erhöhung der Antragszahlen feststellen.

Für die menschliche Betreuung unmittelbar nach der Tat helfen inzwischen viele private, ehrenamtliche Opferhilfsorganisationen wie die Opferhilfe oder der Weiße Ring.

Inzwischen stehen die Versorgungsämter vor neuen, noch schwierigeren Problemen im Bezug auf die rechtliche Beurteilung von neuen Gewalttatbeständen. Es ist teilweise noch nicht ganz klar, welchen Weg die Versorgungsverwaltung gehen soll oder gehen darf bei folgenden Opfertatbeständen wie beispielsweise:

  • - Vernachlässigung von Kindern,
  • - Sexueller Missbrauch von Kindern,
  • - Vorsätzliche AIDS-Infektion,
  • - Mobbing,
  • - Frauen- und Menschenhandel.

In der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes bildet sich nur allmählich eine erkennbare Linie heraus. Dies wäre aber umso wichtiger, da der Gesetzgeber zu diesen Gewalttatbeständen bislang keine klaren Ausführungen gemacht hat.

Aufgrund dessen wurde auch der Justizminister des Landes Baden-Württemberg initiativ mit der Gründung einer Opferschutz-Stiftung für das Land Baden-Württemberg:

Im Februar 2001 startete Justizminister Goll mehrere Pilotprojekte zum besseren Schutz und Betreuung von Verbrechensopfer. Im Mittelpunkt dieser Aktivitäten steht die Errichtung einer Landesstiftung zum Schutz von Verbrechensopfern. Justizminister Goll will mit dieser Stiftung insbesondere auch Lücken im bestehenden OEG ausgleichen. Dies gilt für

  • - Gewalttaten im Ausland
  • - Schmerzensgeld
  • - spezielle Beratungen oder Therapien

Die Stiftung wird finanziert aus dem Verkauf von Landesanteilen an der Energie BW an die Electricite de France mit einem Kapitalstock von 50 Millionen.

Weitere Projekte sollen zu einer verbesserten Opferorientierung der Justiz beitragen. Dabei sind folgende Vorhaben geplant:

  • - Erstellung von Opferberichten der Gerichtshilfe zur Information des Gerichtes über die Situation des Opfers
  • - Videovernehmung von Zeugen
  • - Zusammenführung von strafrechtlichen und zivilrechtlichen Verfahren
  • - Täter-Opfer-Ausgleich mit der Möglichkeit einer direkten Wiedergutmachung für den Täter.

Nach den inzwischen vorliegenden Erfahrungen kann gesagt werden, dass die Opferhilfe Baden-Württemberg eine gute und sinnvolle Ergänzung zu den im Opferentschädigungsgesetz enthaltenen Regelungen darstellen kann.

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