Seit vielen Jahren hat insbesondere die Frage nach der Zukunft der Versorgungsveraltung die Menschen beschäftigt. Bislang konnte die Politik hierzu noch keine entscheidende Aussage machen. Ich bin der Auffassung, dass aufgrund der erkennbaren gesellschaftlichen Entwicklung die Versorgungsverwaltung noch eine bedeutende sozialpolitische Zukunft haben wird. Allein ein Blick auf die Entwicklung der Gewalt in unserer Gesellschaft zeigt, dass eine Verwaltung die nunmehr seit über 25 Jahren mit besonderem Wissen und Einfühlungsvermögen das Gesetz über die Entschädigung von Opfern von Gewalttaten ausführt, leider noch erheblich Bedeutung haben wird. Die Zunahme der Gewalt fordert immer mehr Opfer. Der Staat kann nicht alle Bürger vor einer Gewalttat schützen. Er kann und muss aber einen Bürger, der Opfer einer Gewalttat wurde, im Rahmen der sozialrechtlichen Vorschriften betreuen und versorgen. Und dafür zuständig ist mit besonderem Engagement die Versorgungsverwaltung.