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SchwbR-Statistik 2001 in Baden-Württemberg |
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Land |
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Zahl der Behinderten bis 40 GdB |
381.812 |
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Zahl der Behinderten ab 50 GdB |
946.227 |
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Zusammen |
1.328.039 |
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Erstanträge |
81.422 |
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Erhöhungsanträge |
138.370 |
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Zusammen |
219.792 |
Bei der Betrachtung dieser statistischer Daten fällt auf, dass im Verhältnis zum Jahr 2000 (insgesamt 199.925 Anträge) eine Zunahme der Anträge auf Feststellungen nach dem Behindertenrecht um ca. 10 % zu verzeichnen ist.
In den letzten Jahren hat sich das Aufgabenprofil der Versorgungsverwaltung erheblich verändert. Folgende Aufgabenbereiche werden derzeit neben den genannten sozialrechtlichen Aufgaben nunmehr wahrgenommen:
1. Bußgeldverfahren in der Pflegeversicherung
2. Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen
3. Erstattung von Aufwendungen für die gesetzliche Rentenversicherung der in Werkstätten beschäftigten behinderten Menschen nach der Aufwendungserstattungsverordnung
4. Kostenerstattung bei der Gewährung von Jugendhilfe nach der Einreise gem. § 89 d Sozialgesetzbuch VIII
5. Auskünfte aus den arbeitsrechtlichen Tarifverträgen (sogenannte Tarifauskunftsstellen)