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SER-Versorgungsberechtigte Statistik 2001 in Baden-Württemberg |
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BVG Beschädigte |
44.101 |
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BVG Witwen |
44.626 |
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Nebengesetze |
9.377 |
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Ausland (BVG) |
6.752 |
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zusammen |
104.856 |
Neben der Durchführung des Sozialen Entschädigungsrechtes bildet die Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Behindertenrecht ein weiterer zentraler Bereich in der Tätigkeit der Versorgungsverwaltung. Nach langjähriger sozialpolitischer Diskussion ist zum 1.7.2001 das Sozialgesetzbuch IX in Kraft getreten. Das SGB IX fasst nunmehr die Vorschriften zur Rehabilitation und Eingliederung behinderter Menschen sowie das bisherige Schwerbehindertenrecht zusammen. Das bisherige Schwerbehindertengesetz und das Gesetz über die Angleichung von Leistungen zur Rehabilitation wurden aufgehoben.
Teil 1 des neuen SGB IX enthält unter der Überschrift "Regelungen für Behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen" das neue einheitliche Rehabilitationsrecht. Im Teil 2 des SGB IX sind unter der Überschrift "Besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen" (Behindertenrecht) die Regelungen des bisherigen Schwerbehindertengesetzes mit Ausnahme des in § 2 Des SGB IX enthaltenen Behindertenbegriffes zusammengefasst.