Ganzes Dokument anzeigen
Die Entwicklung des VdK zum größten deutschen Sozialverband als Partner der Versorgungsverwaltung in Baden-Württemberg
Einleitung
Ein Neubeginn nach dem Ende des II. Weltkrieges in Europa
Meilensteine in der Entwicklung des VdK
Die Bedeutung der Versorgungsverwaltung als Partner der Sozialverbände bei der Bewältigung vielfältiger sozialer Aufgaben
Wie sieht die künftigen Entwicklung der Versorgungsverwaltung in Baden-Württemberg aus ?
Übersicht über die in Baden-Württemberg betreuten Menschen mit Leistungen nach dem Sozialen Entschädigungsrecht
Übersicht über die Anzahl der in Baden-Württemberg betreuten Menschen nachdem SGB IX (Behindertenrecht)
Ein oft diskutierte Frage: Hat die Versorgungsverwaltung in Baden-Württemberg eine Zukunft ?
Die Entwicklung der Antragszahlen nach dem Opferentschädigungsgesetz
Ausblick

Übersicht über die in Baden-Württemberg betreuten Menschen mit Leistungen nach dem Sozialen Entschädigungsrecht

SER-Versorgungsberechtigte Statistik 2001 in Baden-Württemberg

BVG Beschädigte

44.101

BVG Witwen

44.626

Nebengesetze

9.377

Ausland (BVG)

6.752

zusammen

104.856

Neben der Durchführung des Sozialen Entschädigungsrechtes bildet die Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Behindertenrecht ein weiterer zentraler Bereich in der Tätigkeit der Versorgungsverwaltung. Nach langjähriger sozialpolitischer Diskussion ist zum 1.7.2001 das Sozialgesetzbuch IX in Kraft getreten. Das SGB IX fasst nunmehr die Vorschriften zur Rehabilitation und Eingliederung behinderter Menschen sowie das bisherige Schwerbehindertenrecht zusammen. Das bisherige Schwerbehindertengesetz und das Gesetz über die Angleichung von Leistungen zur Rehabilitation wurden aufgehoben.

Teil 1 des neuen SGB IX enthält unter der Überschrift "Regelungen für Behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen" das neue einheitliche Rehabilitationsrecht. Im Teil 2 des SGB IX sind unter der Überschrift "Besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen" (Behindertenrecht) die Regelungen des bisherigen Schwerbehindertengesetzes mit Ausnahme des in § 2 Des SGB IX enthaltenen Behindertenbegriffes zusammengefasst.

Lebensbereiche
Top - News
Vergünstigungen
Vergünstigungen
Wissenwertes
Wissenwertes
Berechnungen
Berechnungen
Exekutive
Exekutive
Legislative
Legislative
Lebensbereiche
Lebensbereiche
Projekt
Projekt
Suche
Suche
Forum
Forum
Hilfe
Hilfe
Sitemap
Sitemap
Haftung
Haftung
Impressum
Impressum
Archiv
Archiv