Sie können in Ihrem Antrag den Beginn der Feststellung nach dem Behindertenrecht angeben. Da nach dem Behindertenrecht die Behörde lediglich das Vorliegen einer Behinderung und den darauf beruhenden Grad der Behinderung feststellt, können Sie jederzeit auch ein rückwirkende Feststellung durch das Versorgungsamt treffen lassen. Die Gründe für eine rückwirkende Feststellung können z.B. steuerliche Gründe oder auch Rentengründe sein.