Das OEG ist ein wichtiges aber durchaus nicht einfach anzuwendendes Gesetz, das nach wie vor auch besondere Lücken aufweist. In Baden-Württemberg hofft man, dass durch die Opferstiftung und die diversen anderen Projekte diese Lücken zumindest teilweise geschlossen werden.
Ich finde, dies sind gute und hoffnungsvolle Ansätze, die unsere Beachtung und Anerkennung verdienen. Besser wäre aber, wenn der Gesetzgeber eine einheitliche gesetzliche Regelung mit einer klaren Zuständigkeit bei den Versorgungsämtern schaffen würde. Die jetzige Situation bedeutete für die Opfer erneut viele unterschiedliche Stellen aufsuchen zu müssen, bei denen wieder Anträge und Unterlagen vorzulegen sind. Ein zusätzlicher bürokratischer Aufwand, der von vielen Gewaltopfern nicht zu leisten ist.
Aber noch viel wichtiger wäre, dass die Gewaltbereitschaft in unserer Gesellschaft wieder abnehmen würde. Dies scheint aber leider nicht der Fall zu sein. Im Gegenteil, seit Jahren ist eine stetige Steigerung der Gewaltdelikte zu erkennen. Verwunderlich ist dabei nur, dass selbst die Wissenschaft zur Erforschung komplexer Erscheinungen und Zusammenhänge in der menschlichen Gesellschaft keine klaren Antworten auf die in diesem Zusammenhang entstehenden Fragen geben kann.