Der frühere Justizminister des Landes Baden-Württemberg, Herr Prof. Dr. Goll hat mit der Gründung einer Opferschutz-Stiftung für das Land Baden-Württemberg eine vielversprechende Initiative zum besseren Schutz und zu einer wirksameren Unterstützung der Gewaltopfer gestartet:
Die Stiftung wurde am 20.3.2001 als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Stuttgart errichtet und hat ihre Arbeit offiziell im August 2001 begonnen. Durch diese Stiftung soll in den Fällen geholfen werden, in denen das OEG nur unzureichend hilft oder keinerlei Entschädigungsleistungen vorsieht. Dies gilt für
Die Stiftung wird finanziert aus dem Verkauf von Landesanteilen an der Energie BW an die Electricite de France mit einem Kapitalstock von 50 Millionen DM. Für die Gewaltopfer ist im wesentlichen eine materielle Unterstützung durch einmalige Unterstützungszahlungen für materielle Tatfolgen in Höhe von maximal 25.000.- Euro in begründeten Ausnahmefällen sogar bis zu 50.000.- Euro vorgesehen. Außerdem besteht die Möglichkeit zu Schmerzensgeldzahlungen bis zu maximal 10.000.-Euro im Einzelfall. Der Opferschutzstiftung stehen jährlich 1,25 Mio. Euro zur Verfügung . Die Stiftung besteht aus folgenden Organen:
und entscheidet nach den folgenden fünf Grundsätzen.
Weitere Projekte der Opferschutzstiftung sollen zu einer verbesserten Opferorientierung der Justiz beitragen. Dabei sind folgende Vorhaben geplant:
Diese Opferschutz-Projekte haben das Ziel, die Begleitung und Betreuung von Opfern bei Gerichten und Staatsanwaltschaften durch ehrenamtliches Engagement zu stärken. Für viele Opfer ist es ein große Belastung, dem Täter in einer öffentlichen Hauptverhandlung gegenüber zu treten und erneut das erlittene Unrecht zu durchleben.
Die Tätigkeit der Opferschutz-Stiftung ist aus meiner Sicht absolut positiv zu beurteilen. Im Jahr 2001 wurde folgende Unterstützung an Opfer geleistet:
Es wurden 70 Anträge an die Landesstiftung Opferschutz gestellt. Positiv beschieden wurden 29 Anträge für 37 Gewaltopfer (davon 29 weiblichen, 8 männlichen Geschlechts).
Insgesamt wurden individuelle Zuwendungen in Höhe von 227.200 bewilligt. Davon wurden bis zum 31. Dezember 2001 110.000 ausgezahlt.
Von den bewilligten Zuwendungen entfielen auf
auf Teilausgleich materieller Tatfolgen (entzogener Unterhalt, Vermögenseinbußen, nicht anderweitig erstattete Heilbehandlungskosten ) von insgesamt 76.200 für 18 Empfänger auf Schmerzensgeldersatz von insgesamt 151.000 für 26 Empfänger.
In den positiv beschiedenen Fällen wurden 32 der Gewalttaten in Baden-Württemberg, fünf im Ausland (Spanien 2, Kenia, Südafrika, Jugoslawien) begangen.
Nach Möglichkeit sollten sich die Opfer einem Mitarbeiter des Weißen Rings oder einer anderen Opferschutzorganisation anvertrauen. Auch über die Staatsanwaltschaften, Gerichtshilfestellen, Polizeidienstellen und Versorgungsämter können Gewaltopfer Kontakt mit der Stiftung aufnehmen. Weitere Informationen über die Landesstiftung Opferschutz können über das Internet unter www.landesstiftung-opferschutz.de abgefragt werden.