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Anmerkungen zum Opferentschädigungsgesetz (OEG) und zur Gewaltentwicklung in Deutschland
Einleitung
Rechtliche Entwicklung des OEG
Neue Opfertatbestände
Der sogenannte Schockschaden
Opferschutzstiftung in Baden-Württemberg
Welche Bedeutung hat das Opferentschädigungsgesetz aufgrund der Gewaltentwicklung in Deutschland ?
Gewalt an den Schulen
Das Gewaltschutzgesetz
Der Umgang mit sexueller Gewalt und deren Darstellung im Internet
Europameister der Angst

Opferschutzstiftung in Baden-Württemberg

Der frühere Justizminister des Landes Baden-Württemberg, Herr Prof. Dr. Goll hat mit der Gründung einer Opferschutz-Stiftung für das Land Baden-Württemberg eine vielversprechende Initiative zum besseren Schutz und zu einer wirksameren Unterstützung der Gewaltopfer gestartet:

Die Stiftung wurde am 20.3.2001 als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Stuttgart errichtet und hat ihre Arbeit offiziell im August 2001 begonnen. Durch diese Stiftung soll in den Fällen geholfen werden, in denen das OEG nur unzureichend hilft oder keinerlei Entschädigungsleistungen vorsieht. Dies gilt für

  • Gewalttaten im Ausland
  • Schmerzensgeld
  • spezielle Beratungen oder Therapien

Die Stiftung wird finanziert aus dem Verkauf von Landesanteilen an der Energie BW an die Electricite de France mit einem Kapitalstock von 50 Millionen DM. Für die Gewaltopfer ist im wesentlichen eine materielle Unterstützung durch einmalige Unterstützungszahlungen für materielle Tatfolgen in Höhe von maximal 25.000.- Euro in begründeten Ausnahmefällen sogar bis zu 50.000.- Euro vorgesehen. Außerdem besteht die Möglichkeit zu Schmerzensgeldzahlungen bis zu maximal 10.000.-Euro im Einzelfall. Der Opferschutzstiftung stehen jährlich 1,25 Mio. Euro zur Verfügung . Die Stiftung besteht aus folgenden Organen:

  • Kuratorium
  • Vorstand
  • Zuwendungsausschuss

und entscheidet nach den folgenden fünf Grundsätzen.

  • Pflichtgemessnes Ermessen
  • Kein Rechtsanspruch
  • Keine Anfechtbarkeit
  • Keine Gerichtsbindung
  • Gemeinnützigkeit

Weitere Projekte der Opferschutzstiftung sollen zu einer verbesserten Opferorientierung der Justiz beitragen. Dabei sind folgende Vorhaben geplant:

  • Erstellung von Opferberichten der Gerichtshilfe zur Information des Gerichtes über die Situation des Opfers
  • Videovernehmung von Zeugen
  • Zusammenführung von strafrechtlichen und zivilrechtlichen verfahren
  • Täter-Opfer-Ausgleich mit der Möglichkeit einer direkten Wiedergutmachung für den Täter.

Diese Opferschutz-Projekte haben das Ziel, die Begleitung und Betreuung von Opfern bei Gerichten und Staatsanwaltschaften durch ehrenamtliches Engagement zu stärken. Für viele Opfer ist es ein große Belastung, dem Täter in einer öffentlichen Hauptverhandlung gegenüber zu treten und erneut das erlittene Unrecht zu durchleben.

Die Tätigkeit der Opferschutz-Stiftung ist aus meiner Sicht absolut positiv zu beurteilen. Im Jahr 2001 wurde folgende Unterstützung an Opfer geleistet:

Es wurden 70 Anträge an die Landesstiftung Opferschutz gestellt. Positiv beschieden wurden 29 Anträge für 37 Gewaltopfer (davon 29 weiblichen, 8 männlichen Geschlechts).

Insgesamt wurden individuelle Zuwendungen in Höhe von 227.200 € bewilligt. Davon wurden bis zum 31. Dezember 2001 110.000 € ausgezahlt.

Von den bewilligten Zuwendungen entfielen auf

  • Tötungsdelikte 52.500 € für 7 Hinterbliebene,
  • Sexualdelikte 79.000 € für 17 Empfänger,
  • Körperverletzungen 85.700 € für 12 Empfänger und Brandstiftung 10.000 € für eine Antragstellerin.
  • Die Zuwendungen verteilen sich

auf Teilausgleich materieller Tatfolgen (entzogener Unterhalt, Vermögenseinbußen, nicht anderweitig erstattete Heilbehandlungskosten ) von insgesamt 76.200 € für 18 Empfänger auf Schmerzensgeldersatz von insgesamt 151.000 € für 26 Empfänger.

In den positiv beschiedenen Fällen wurden 32 der Gewalttaten in Baden-Württemberg, fünf im Ausland (Spanien 2, Kenia, Südafrika, Jugoslawien) begangen.

Nach Möglichkeit sollten sich die Opfer einem Mitarbeiter des Weißen Rings oder einer anderen Opferschutzorganisation anvertrauen. Auch über die Staatsanwaltschaften, Gerichtshilfestellen, Polizeidienstellen und Versorgungsämter können Gewaltopfer Kontakt mit der Stiftung aufnehmen. Weitere Informationen über die Landesstiftung Opferschutz können über das Internet unter www.landesstiftung-opferschutz.de abgefragt werden.

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