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Anmerkungen zum Siebenten Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes (15.12.2004)
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Anmerkungen zum Siebenten Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes (15.12.2004)

Die Bundesländer können durch Landesgesetz für eine Übergangszeit die ab dem 01.01.2005 bestehende Zuständigkeit der Sozialgerichte für Streitigkeiten über Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II auf besondere Spruchkörper der Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichte übertragen.

Am 01.10.2004 hat der Bundestag das „Siebente Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes" in zweiter und dritter Lesung verabschiedet. Bereits am 23.04.2004 hat die Bundesregierung den entsprechenden Entwurf in den Bundesrat eingebracht. Das Gesetz soll in seinen wesentlichen Teilen am 01.01.2005 in Kraft treten. Der Bundestag hat sich mit dem Gesetz erstmalig am 17.06.2004 beschäftigt und dessen Überweisung an den Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung beschlossen. Der Ausschuss hat am 22.09. eine öffentliche Anhörung durchgeführt.

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 15.10. die Durchführung eines Vermittlungsverfahrens beschlossen. Der Vermittlungsausschuss hat das Verfahren am 27.10. ohne Ergebnis beendet, worauf der Bundesrat dem Gesetz am 05.11.2004 seine Zustimmung verweigert und, da die Zustimmungspflichtigkeit zwischen Bundestag und Bundesrat noch immer umstritten ist, zusätzlich auch einen Einspruch eingelegt hat. Der Bundestag hat am 26.11.2004 den Einspruch des Bundesrates mit einem qualifizierten Mehrheitsbeschluss zurückgewiesen, so dass das Gesetz nun wie geplant in Kraft treten kann.

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