Die Auflage 2008 gilt, bis eine Neuauflage als Ergebnis einer systematischen Überarbeitung nach Maßgabe der nun zu erstellenden Verordnung vorliegen wird. Die Auflage 2008 enthält alle bis zum 31.12.2007 veröffentlichten Änderungen. Erforderlich werdende Änderungen werden durch Rundschreiben an die Länder, Veröffentlichung im Gemeinsamen Ministerialblatt und auf der Internetseite des BMAS bekannt gemacht.