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Die neuen Anhaltspunkte 2008
Maßstab Anhaltspunkte
Rechtsgrundlage für AHP nunmehr gegeben
Anhaltspunkte weiterhin problematisch
noch stärkere Bedeutung des GdB-Assistenten
Grad der Schädigungsfolgen (GdS)
Gültigkeit der AHP 2008

Anhaltspunkte weiterhin problematisch

Problematisch ist aber nach wie vor, dass die "Anhaltspunkte" zwar zutreffend aufzeigen, welche Arten von Wechselwirkungen zwischen Behinderungen bestehen können, sie beschreiben jedoch nicht, welche Folge an die Feststellung einer konkreten Funktionsbehinderung zu knüpfen ist. In der Praxis wird häufig darüber gestritten, ob das Nebeneinanderstehen von Behinderungen, die unabhängig voneinander sind und verschiedene Bereiche "im Ablauf des täglichen Lebens" betreffen nun zu einer Erhöhung des GdB führen kann, oder ob diese Fallkonstellation eine Erhöhung ausschließt. Unklar ist auch nach wie vor die von den "Anhaltspunkten" verwendete Formulierung zur Berücksichtigung von 20er Werten. Nach den Anhaltspunkten "ist es vielfach nicht gerechtfertigt", Funktionsbehinderungen mit einem GdB von 20 bei der Bildung des Gesamt-GdB zu berücksichtigen. Da "vielfach" keine prozentuale Beschreibung darstellt, wird die Vorschrift von einem Teil der Sachverständigen so verstanden, dass regelmäßig 20er Werte nicht erhöhend wirken, während andere Sachverständige regelmäßig von einer Erhöhung ausgehen. Insoweit gibt es also zwar eine Neuauflage der Anhaltspunkte 2008, die aber lediglich redaktionelle Änderungen bzw. die Aufnahme aktueller Ergebnisse der der Tagung des Ärztlichen Sachverständigenbeirats Versorgungsmedizin beim BMAS enthält.

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