Die Auflage 2008 der "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht (Teil 2 SGB IX)" ist soeben erschienen. Mit dem am 21.12.2007 in Kraft getretenen Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften des Sozialen Entschädigungsrechts vom 13.12.2007 (BGBl. I. S. 2904 ff.) wurde die verfassungskonforme Ermächtigungsgrundlage für die Herausgabe der Anhaltspunkte (AHP) geschaffen (sog. Verrechtlichung). Durch diese so genannte Verrechtlichung ist die bislang fehlende Normqualität durch gleiche Maßstäbe bei der Beurteilung verschiedener Behinderungen eine dem allgemeinen Gleichheitssatz entsprechende Rechtsanwendung möglich geworden. Konsequenz der Verrechtlichung ist nunmehr, dass durch Einzelfallgutachten die generelle Richtigkeit der Anhaltspunkte widerlegt werden kann.