Die "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht (Teil 2 SGB IX)" geben die Maßstäbe vor, die bei allen versorgungsärztlichen Begutachtungen zu beachten sind. Sie dienen den ärztlichen Sachverständigen und Gutachtern als Richtlinie für eine sachgerechte und bei gleichen Sachverhalten einheitliche Beurteilung und gewährleisten, dass die Behinderungen / gesundheitliche Beeinträchtigungen angemessen und in sachgerechter Relation zueinander bewertet werden können. Die Anhaltspunkte wurden 1916 begründet durch den wissenschaftlichen Senat der Kaiser-Wilhelm-Akademie.