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Die neuen Anhaltspunkte 2008
Maßstab Anhaltspunkte
Rechtsgrundlage für AHP nunmehr gegeben
Anhaltspunkte weiterhin problematisch
noch stärkere Bedeutung des GdB-Assistenten
Grad der Schädigungsfolgen (GdS)
Gültigkeit der AHP 2008

Die neuen Anhaltspunkte 2008

für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht (Teil 2 SGB IX) sind soeben erschienen.

Maßstab Anhaltspunkte

Die "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht (Teil 2 SGB IX)" geben die Maßstäbe vor, die bei allen versorgungsärztlichen Begutachtungen zu beachten sind. Sie dienen den ärztlichen Sachverständigen und Gutachtern als Richtlinie für eine sachgerechte und bei gleichen Sachverhalten einheitliche Beurteilung und gewährleisten, dass die Behinderungen / gesundheitliche Beeinträchtigungen angemessen und in sachgerechter Relation zueinander bewertet werden können. Die Anhaltspunkte wurden 1916 begründet durch den wissenschaftlichen Senat der Kaiser-Wilhelm-Akademie.

Rechtsgrundlage für AHP nunmehr gegeben

Die Auflage 2008 der "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht (Teil 2 SGB IX)" ist soeben erschienen. Mit dem am 21.12.2007 in Kraft getretenen Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften des Sozialen Entschädigungsrechts vom 13.12.2007 (BGBl. I. S. 2904 ff.) wurde die verfassungskonforme Ermächtigungsgrundlage für die Herausgabe der Anhaltspunkte (AHP) geschaffen (sog. Verrechtlichung). Durch diese so genannte Verrechtlichung ist die bislang fehlende Normqualität durch gleiche Maßstäbe bei der Beurteilung verschiedener Behinderungen eine dem allgemeinen Gleichheitssatz entsprechende Rechtsanwendung möglich geworden. Konsequenz der Verrechtlichung ist nunmehr, dass durch Einzelfallgutachten die generelle Richtigkeit der Anhaltspunkte widerlegt werden kann.

Anhaltspunkte weiterhin problematisch

Problematisch ist aber nach wie vor, dass die "Anhaltspunkte" zwar zutreffend aufzeigen, welche Arten von Wechselwirkungen zwischen Behinderungen bestehen können, sie beschreiben jedoch nicht, welche Folge an die Feststellung einer konkreten Funktionsbehinderung zu knüpfen ist. In der Praxis wird häufig darüber gestritten, ob das Nebeneinanderstehen von Behinderungen, die unabhängig voneinander sind und verschiedene Bereiche "im Ablauf des täglichen Lebens" betreffen nun zu einer Erhöhung des GdB führen kann, oder ob diese Fallkonstellation eine Erhöhung ausschließt. Unklar ist auch nach wie vor die von den "Anhaltspunkten" verwendete Formulierung zur Berücksichtigung von 20er Werten. Nach den Anhaltspunkten "ist es vielfach nicht gerechtfertigt", Funktionsbehinderungen mit einem GdB von 20 bei der Bildung des Gesamt-GdB zu berücksichtigen. Da "vielfach" keine prozentuale Beschreibung darstellt, wird die Vorschrift von einem Teil der Sachverständigen so verstanden, dass regelmäßig 20er Werte nicht erhöhend wirken, während andere Sachverständige regelmäßig von einer Erhöhung ausgehen. Insoweit gibt es also zwar eine Neuauflage der Anhaltspunkte 2008, die aber lediglich redaktionelle Änderungen bzw. die Aufnahme aktueller Ergebnisse der der Tagung des Ärztlichen Sachverständigenbeirats Versorgungsmedizin beim BMAS enthält.

noch stärkere Bedeutung des GdB-Assistenten

Insoweit erhält der von der Fa. Novocron entwickelte GdB-Assistent eine noch stärkere Bedeutung, da mit dieser Software eine einheitliche und für alle Beteiligten nachvollziehbare Handhabung der häufig umstrittenen Anwendung der Anhaltspunkte zu erreichen ist. Mit diesem Programm können systematisch die jeweiligen Funktionsbeeinträchtigungen durch eine transparente Auswahl ermittelt werden. Dadurch werden erhebliche Kosten, insbesondere zeitraubende Widerspruchs- und Gerichtsverfahren, wesentlich transparenter und objektiv vereinheitlicht.

Grad der Schädigungsfolgen (GdS)

Die AHP 2008 enthalten allerdings noch nicht die durch dieses Gesetz geänderten Begriffe, u.a. Grad der Schädigungsfolgen (GdS) statt Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE).

Gültigkeit der AHP 2008

Die Auflage 2008 gilt, bis eine Neuauflage als Ergebnis einer systematischen Überarbeitung nach Maßgabe der nun zu erstellenden Verordnung vorliegen wird. Die Auflage 2008 enthält alle bis zum 31.12.2007 veröffentlichten Änderungen. Erforderlich werdende Änderungen werden durch Rundschreiben an die Länder, Veröffentlichung im Gemeinsamen Ministerialblatt und auf der Internetseite des BMAS bekannt gemacht.

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