Die Anhaltspunkte " basieren auf Begutachtungsrichtlinien für die Kriegsopferversorgung. 1916 erschienen bereits die "Anhaltspunkte für die militärärztliche Beurteilung der Frage der Dienstbeschädigung oder Kriegsdienstbeschädigung bei den häufigsten psychischen und nervösen Erkrankungen der Heeresangehörigen", die im Laufe der Jahre weiter fortgeschrieben wurden. 1974 trat dann das Gesetz zur Sicherung der Eingliederung Schwerbehinderter in Arbeit, Beruf und Gesellschaft - SchwbG - in Kraft und 1977 wurden die "Anhaltspunkte für die ärztliche Begutachtung Behinderter nach dem SchwbG" herausgegeben, eine Begutachtungsrichtlinie, die sowohl für das neugeschaffene SchwbG als auch für den gesamten Bereich des sozialen Entschädigungsrechts galt. Diese "Anhaltspunkte" wurden 1983 und 1996 neu gefasst und haben nunmehr denTitel: Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem SchwbG