Die "Anhaltspunkte 1996" sind im November 1996 veröffentlicht worden und werden von der Verwaltung seit dem 1. Januar 1997 angewandt.
Ihrer Rechtsnatur nach sind die "Anhaltspunkte", die vom Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales herausgegeben werden, eine Verwaltungsvorschrift .
In regelmäßigen Abständen trifft sich beim Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung die " Sektion Versorgungsmedizin ", die die aufkommenden Fragen zu den "Anhaltspunkten" regelmäßig diskutiert und die "Anhaltspunkte" durch das eingeschränkter richterlicher Kontrolle. Sie könnten nicht durch Einzelfallgutachten hinsichtlich ihrer generellen Richtigkeit widerlegt werden. Die Gerichte seien insoweit auf eine Evidenzkontrolle beschränkt. Dies sei durch die "Sachgesetzlichkeiten des Regelungsbereiches und der Ausgestaltung durch den Gesetzgeber begründet". Es gelten daher die Prüfungsmaßstäbe wie bei der Prüfung untergesetzlicher Normen, d. h. die Protokoll dieser Sitzungen fortschreibt. Als Verwaltungsvorschrift haben die Anhaltspunkte Normcharakter nur innerhalb der Verwaltung. Die Gerichte sind also grundsätzlich nicht hieran gebunden. In Ermangelung anderer Vorschriften und um eine gleichmäßige Behandlung aller Kläger zu erreichen, halten sich jedoch auch die Gerichte an die Vorgabe der "Anhaltspunkte".
Die "Anhaltspunkte" können allerdings durch den Beirat (s.o.) jederzeit geändert werden, zum Beispiel, weil sich Auffassungen in der medizinischen Wissenschaft geändert haben oder weil neue Behandlungsmethoden oder eine bessere prothetische Versorgung eine andere Beurteilung von Behinderungen rechtfertigen. Wegen der mangelnden Normqualität der "Anhaltspunkte" bestehen auch keine Bedenken, die neuen "Anhaltspunkte 1996" rückwirkend anzuwenden. Die Verwaltung kann also laufende Fälle nach den Anhaltspunkten 1996 entscheiden.
Eine rechtliche Auseinandersetzung mit den Anhaltspunkten finden Sie unter " Wissenswertes ". außerdem finden Sie unter " Berechnungen " den GdB-Assistenten zum download, der Sie bei der Bewertung der Einzel-GdB bzw. der Gesamt-GdB unterstützen kann.