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Gesetz zur Änderung des Vierten und Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 1 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 2 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Inkrafttreten

Artikel 3 Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2006 in Kraft.

Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt. Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.

Berlin, den 3. August 2005

Der Bundespräsident
Horst Köhler

Der Bundeskanzler
Gerhard Schröder

Die Bundesministerin für Gesundheit und Soziale Sicherung
Ulla Schmidt

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